Bundesregierung plant flexiblere Elterngeld- und Elternzeitregelungen

Bundesregierung plant flexiblere Elterngeld- und Elternzeitregelungen
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Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, hat den dbb und die dbb bundesfrauenvertretung gebeten, sich am Dialog über die Einführung eines Elterngeld Plus und einer größeren Flexibilisierung der Elternzeit zu beteiligen. Der von ihr erarbeitete Referentenentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes enthält drei wesentliche Neuregelungen, die in einem ersten Schritt umgesetzt werden sollen: Es handelt sich um die Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus, die Verbesserung der Flexibilität der Elternzeit und die Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten.

Der dbb begrüßt in seiner Stellungnahme die geplante Einführung des Elterngeld Plus. Hierdurch sollen Eltern länger Elterngeld beziehen können, wenn sie während des Bezuges von Elterngeld wieder in Teilzeit arbeiten, und so das Minus ausgleichen, welches ihnen bei Teilzeit aufgrund der bisherigen Regelung zum Elterngeld entsteht.

Hinsichtlich des geplanten Partnerschaftsbonus hat der dbb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die geplante Regelung nachgebessert werden muss. Der Partnerschaftsbonus soll in vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten bestehen und von Eltern beansprucht werden können, die für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die dem Grunde nach positive Einführung der Partnermonate geht mit dem engen Stundenkorridor von 25 bis 30 Wochenstunden an den Bedürfnissen und den Wünschen der Eltern vorbei und beschränkt die Wahlfreiheit der Eltern, die beide ihre Arbeitszeit partnerschaftlich ausrichten wollen. Der dbb hat daher eine Erweiterung des Korridors auf 20 bis 30 Stunden gefordert.

Die geplante Flexibilisierung der Elternzeit wird vom dbb als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Eltern können nunmehr bis zu 24 Monate (bislang 12 Monate) zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen. Der dbb fordert darüber hinaus bereits seit längerem, die Übertragung der Elternzeit bis wenigstens zum 14. Lebensjahr des Kindes zu ermöglichen. Hierdurch erhielten Eltern die Möglichkeit, individueller auf den Betreuungsbedarf des Kindes einzugehen. Begrüßt hat der dbb in diesem Zusammenhang, dass künftig die Übertragung der Elternzeit nicht mehr von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängen soll.

Eltern von Mehrlingen werden nach den geplanten Neuregelungen künftig keinen eigenständigen Anspruch auf Elterngeld mehr für jedes Kind und Elternteil beanspruchen können. Diese Verschlechterung für Mehrlingseltern lehnt der dbb ab. Auch die vorgesehenen zwei zusätzlichen Partnermonate stellen keinen angemessenen Ersatz für den Wegfall des Anspruches auf Elterngeld dar.

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