Dauderstädt: „Der VRB ist ein wichtiges Mitglied der dbb-Familie!“

Die Mitglieder des VRB-Gesamtvorstands mit dem dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt.
Foto: VRB
Die Mitglieder des VRB-Gesamtvorstands im dbb-forum: Kai-Uwe Menge, Dirk Eickhoff, Geschäftsführerin Diana Böttger, Ulrich Wlotzka, Vorsitzender Matthias Stolp, Heinrich Hellstab und Bernhard Hubbe mit dem dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt.
Zum Auftakt ihrer zweitägigen, konstituierenden Sitzung trafen die Mitglieder des Gesamtvorstands des Vereins der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB) heute in Berlin den dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt zu einem Gespräch über aktuelle justiz- und beamtenpolitische Themen. „Die Zusammenarbeit mit den Justizgewerkschaften ist für mich als Jurist von besonderem Interesse“, sagte Dauderstädt. „Der VRB vertritt seit Jahren die Belange der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Bundesdienst mit großem Engagement. Obwohl er eine kleine Gewerkschaft ist, ist der VRB ein wichtiges Mitglied der dbb-Familie!“

Für den dbb-Bundesvorsitzenden sei die vom dbb eingerichtete „Arbeitsgruppe Justiz“, zu der sechs Bundesbeamten- und Bundesfachgewerkschaften der Justiz beigetreten sind, von großer Bedeutung. „Nur gemeinsam können wir uns den anstehenden Veränderungsprozessen in der Justiz stellen und sie mitgestalten. Dabei ist der Erfahrungsaustausch aus Sicht der Praxis unverzichtbar“, so Dauderstädt. Aktuelle Themen in diesem Zusammenhang sind der Ausbau und die Konsequenzen von elektronischem Rechtsverkehr sowie die Entwicklungsmöglichkeiten der Berufsbilder in der Justiz zur Steigerung ihrer Attraktivität, insbesondere im Zusammenhang mit der Nachwuchsgewinnung.

Zusammen mit den Gesamtvorstandsmitgliedern erörterte der dbb-Bundesvorsitzende im Weiteren die Zielsetzung des dbb in der laufenden Tarif- und Besoldungsrunde sowie die möglichen besoldungsrechtlichen Auswirkungen der im Sommer 2014 zu erwartenden Entscheidung des EuGH zu den Verfahren zur altersdiskriminierenden Besoldung, die vom dbb geforderte Übertragung der Verbesserungen im Rentenrecht auf die Versorgungsempfänger, die Gefahren einer gesetzlich erzwungenen Tarifeinheit und den Standpunkt des dbb zum Urteil des BVerwG zum Streikverbot für Beamte.

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