„Der Verbraucherschutz hat viele Facetten. Eine, die besonders viele Menschen betrifft, ist das Mietrecht. Dieses Thema war ja auch bisher im Justizministerium ressortiert. Heute werden die Mieten vor allem bei Wiedervermietungen zum Teil drastisch erhöht. In München betragen die Steigerungen in einzelnen Stadtteilen 40 Prozent und mehr, und selbst in Berlin muss man bei neuen Mietverträgen oft 20 bis 30 Prozent mehr zahlen als bei laufenden Verträgen für vergleichbare Wohnungen. Ich meine, auch gegen diese unverhältnismäßige Dynamik bei den Mieten müssen wir etwas tun. Auch in Großstädten muss das Wohnen bezahlbar bleiben. Wir wollen keine Gentrifizierung. Unsere Städte leben von der Vielfalt in den Wohnquartieren und nicht von der Separierung nach Einkommensgruppen“, so der Bundesminister.
Bereits im März 2014 will Maas einen Entwurf für Neuregelungen im Mietrecht vorlegen, der für besonders betroffene Gebiete bei Wiedervermietung eine Begrenzung der Mietsteigerung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete vorsieht.
Darüber hinaus soll für Maklerkosten künftig das Bestellerprinzip gelten. „Wer bestellt, bezahlt. Dieses Prinzip der Marktwirtschaft soll in Zukunft auch für die Maklerrechnung gelten. Eigentlich ist dies nichts anderes als eine überfällige Selbstverständlichkeit“, stellte Maas klar.
Die kommissarische Vorsitzende des Vereins der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB), Diana Böttger, begrüßte das Vorhaben des Bundesjustizministers: „Eine Mietpreisbremse ist insbesondere in Ballungsräumen und Universitätsstädten unverzichtbar, da die Selbstregulierungskräfte des Marktes wie am Beispiel München deutlich erkennbar ist nicht (mehr) funktionieren. Zudem steht der Anstieg der Mietpreise in keinem Verhältnis zu den Einkommenszuwächsen der Bürgerinnen und Bürger. Die Maklercourtage ist ein weiterer erheblicher Kostenfaktor für Bürgerinnen und Bürger auf dem beschwerlichen Weg der Suche nach einer bezahlbaren Mietwohnung. Aufgrund der Tatsache, dass der Makler im Regelfall vom Vermieter beauftragt wird, sollte auch dieser als Auftraggeber die Kosten für die Inanspruchnahme übernehmen. Insgesamt setzt Maas zu Recht auf das "Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen", auf das sich die zuständige Arbeitsgruppe von Union und SPD in den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen geeinigt hatte. Die von Immobilienverbänden erwarteten Behinderungen von Investitionen sind durch die vorgesehenen Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Neubauten und für energetische Sanierungen nach meinem Dafürhalten nicht zu befürchten.“
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