Heiko Maas zum Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz ernannt

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas
Foto: SPD Saar
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas
Der saarländische SPD-Vorsitzende und bisherige stellvertretende Ministerpräsident, Heiko Maas, ist heute zum Bundesminister im neugebildeten Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ernannt worden. Der sympathische Politiker hat in der Landesregierung des Saarlands bereits Erfahrung in der Zusammenarbeit einer großen Koalition. Die kommissarische Vorsitzende des VRB, Diana Böttger, gratulierte Maas zu seiner Ernennung und wünschte ihm in seinem neuen Amt viel Erfolg.

Heiko Maas ist am 19. September 1966 in Saarlouis geboren, verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde er 1996 zum Staatssekretär im saarländischen Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr ernannt, das er von 1998 bis 1999 als Landesminister leitete. Im Jahr 2012 wurde Maas erneut Minister: In einer Landesregierung mit der CDU war er für das Ressort Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Energie verantwortlich. Zudem war er Vertreter der Ministerpräsidentin.

Maas ist seit 1989 Mitglied der SPD, seit dem Jahr 2000 Vorsitzender der SPD Saar und seit 2001 Mitglied des SPD-Parteivorstandes. Er gilt als sachlich-analytischer Politiker und war in seiner bisherigen Koalitionsarbeit auf pragmatische Mehrheitsfindung aus. Sein politisches Motto lautet: „Verspreche nur das, wovon Du ausgehst, dass Du es auch tatsächlich umsetzen kannst.“

Die kommissarische Vorsitzende des VRB, Diana Böttger, wies in ihrem Gratulationsschreiben an den neuen Bundesminister darauf hin, dass die Justiz vor großen Herausforderungen stehe. Einsparvorgaben in den Haushalten des Bundes und der Länder hätten Auswirkungen auf die finanzielle und personelle Ausstattung und damit auf die Funktionsfähigkeit der Justiz. „Die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung der freiheitlichen Grundordnung muss jedoch das oberste Gebot sein. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten in allen ihren Aufgabenbereichen dazu einen ganz wesentlichen Beitrag. Sie stehen für eine bürgernahe und effiziente Justiz. Daher wollen wir uns als Standesvertretung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Bundesdienst den notwendigen Veränderungsprozessen stellen und diese mitgestalten“, so Böttger.

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