„Mit höchstem persönlichen Einsatz und unermüdlicher Schaffenskraft hat Thomas Kappl die Interessen des Berufsstandes der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im rechtspolitischen Raum vertreten. Ihm gebührt Dank und Anerkennung für seine Leistungen in der Fortentwicklung des Rechtspflegerrechts und in der Stärkung des Rechtspflegerstatus im nationalen und europäischen Bereich. Es war ihm stets ein großes Anliegen, das Berufsbild des Rechtspflegers zu verbessern. Dazu reichte es ihm nicht, sich nur den grundlegenden Innovationen und notwendigen Veränderungsprozessen zu stellen, sondern sie maßgeblich und verantwortlich in verschiedenen Funktionen im dbb beamtenbund und tarifunion, im Bund Deutscher Rechtspfleger und in der Europäischen Union der Rechtspfleger mitzugestalten. Seine kraftvolle Art, die Herausforderungen anzugehen und die Kolleginnen und Kollegen in der Verbandsarbeit mitzureißen zeichneten ihn aus. Wir respektieren diesen Schritt, der Thomas Kappl nicht leicht gefallen ist, und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute“, so Diana Böttger in ihrer Stellungnahme.
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