VRB unterstützt Forderung des dbb auf Nachbesserung bei Ruhestandsregelungen

Sachverständigen-Anhörung des Bundestagsinnenausschusses
Foto: Marco Urban
Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bei der Sachverständigen-Anhörung des Bundestagsinnenausschusses
Am 18. März 2013 fand in Berlin eine Sachverständigen-Anhörung des Bundestagsinnenausschusses zu Neuerungen im Beamtenrecht des Bundes statt. Insbesondere wurden die Regelungen zum flexiblen Eintritt in den Ruhestand erörtert. Für den dbb nahm der Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt an der Sitzung teil. Er begrüßte die Flexibilisierung als grundsätzlich richtigen Weg, forderte aber zugleich Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Der Vorsitzende des VRB Thomas Kappl unterstützt die Forderung des dbb.

Der dbb sieht bei der Erweiterung von Möglichkeiten für einen flexibleren Eintritt in den Ruhestand noch Verbesserungsbedarf. „Wir kritisieren unter anderem, dass es nun nicht mehr – wie ursprünglich vorgesehen – einen Zuschlag für Beamte geben soll, die nach dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiter Dienst leisten. Gerade angesichts der drängenden demografischen Probleme ist der Wegfall dieser Regelung nicht nachvollziehbar. Schließlich sind viele Dienstherren künftig länger auf das Spezialwissen und die Erfahrungen der älteren Kollegen angewiesen. An eine solche Herausforderung herzanzugehen unter der Maßgabe ‚Es darf nichts kosten‘, das wird nicht funktionieren“, sagte der dbb Chef. Geplant war, Beamten, die über das Pensionsalter hinaus arbeiten, einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag von zehn Prozent des Grundgehalts zu gewähren.

Der Vorsitzende des VRB Thomas Kappl unterstützt die Forderung des dbb auf Nachbesserung bei den Ruhestandsregelungen: „Der Eintritt in den Ruhestand muss aus Sicht des VRB stärker den individuellen Bedürfnissen der Beamtinnen und Beamten Rechnung tragen. Dazu ist das Pensionseintrittsalter durch eine nach oben und unten abweichende Korridorregelung zu flexibilisieren. Wer länger arbeiten möchte, soll dies aber nicht nur zum Ausgleich von Versorgungslücken durch die Inanspruchnahme familienbedingter Teilzeit- und Beurlaubung tun dürfen. Auch wenn der Höchstruhegehaltssatz bereits erreicht ist, muss es die Möglichkeit zur Weiterarbeit mit einem Plus bei der Versorgung oder bei der Besoldung geben“, so Kappl. Im Übrigen fordert der VRB schon seit Jahren ein flexibles Pensionseintrittsalter von 60 bis 67 Jahren.

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