Kappl: Maklercourtage ist vom Vermieter oder Verkäufer zu zahlen

Maklercourtage ist vom Vermieter oder Verkäufer zu zahlen
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Insbesondere in deutschen Großstädten erfolgt die Vermittlung von Mietwohnungen hauptsächlich über Makler, obwohl dies häufig nicht notwendig ist. Der Vorsitzende des VRB Thomas Kappl begrüßte daher die Initiative der SPD zur Reform der Maklergebühren. „Auch ich bin der Auffassung, die künftige Entlohnung der Makler nach dem Bestellerprinzip zu regeln. Wer bestellt, der bezahlt“, erklärte Kappl.

Die SPD-Fraktion hatte am 26. Februar 2013 den Antrag „Bezahlbare Mieten in Deutschland“ in den Bundestag eingebracht und darin insbesondere festgestellt, dass die Maklercourtage ein weiterer erheblicher Kostenfaktor für Menschen ist, die eine bezahlbare Mietwohnung suchen. Dies sind zwei Nettomieten zuzüglich Umsatzsteuer. „Viele Mietinteressenten haben erhebliche Probleme damit, die mit der Wohnungsvermittlung verbundenen Kosten aufzubringen. Angesichts dessen und aufgrund der Tatsache, dass der Makler im Regelfall vom Vermieter beauftragt wird, soll auch dieser als Auftraggeber die Kosten für die Inanspruchnahme übernehmen.“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Frank-Walter Steinmeier. Die Bundesländer Hamburg, NRW und Baden-Württemberg werden zusammen am 22. März 2013 ein entsprechendes Gesetz im Bundesrat einbringen.

„Eine solche Gesetzesänderung ist längst überfällig!“, kommentierte Kappl. „Dies führt nicht nur zu einer Entlastung der Mieter bei den teuren Provisionen, sondern auch zu einer Reduzierung des Mietniveaus bei Neuverträgen. Makler schrauben in vielen Fällen die Mietpreise in die Höhe, um eine höhere Courtage zu bekommen. Sobald der Vermieter die Beauftragung eines Maklers unterlässt, wird er den Mietpreis im normalen Niveau belassen, um seine Wohnung möglichst schnell weiter zu vermieten. Dieses Prinzip gilt auch bei Veräußerungen von Wohnraum. Auch hier sollte der Verkäufer die Courtage tragen.“

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