AG Justiz: Zukunft der Justiz gemeinsam gestalten

AG Justiz
Foto: Intern
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung der AG Justiz in Berlin: Günther Schönwald, Thomas Kappl, Elke Koch, Marion Gipkens, Wolfgang Lämmer und Walter Gietmann
Am 21. Februar 2013 trafen sich auf Einladung des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) in Berlin erstmalig die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Justiz (AG Justiz) und diskutierten über die künftigen Zusammenarbeit der Gewerkschaften untereinander und mit dem dbb sowie über aktuelle justizpolitische Themen. „Die AG Justiz möchte sich mit eigenen Positionspapieren zu möglichen Zuständigkeitsveränderungen innerhalb der Justiz aktiv beteiligen und die Zukunft der Justiz gemeinsam gestalten“, so der Vorsitzende des VRB Thomas Kappl.

Der AG Justiz sind die Bundesfachgewerkschaften der Justiz im dbb, die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG), der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR), der Deutsche Gerichtsvollzieherbund (DGVB), der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), der Deutsche Amtsanwaltsverein (DAAV) sowie die Bundesbeamtengewerkschaft der Justiz im dbb, der Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB), beigetreten. Im dbb forum in Berlin trafen sich Elke Koch (DJG), Wolfgang Lämmer (BDR), Walter Gietmann (DVGB) und Thomas Kappl (VRB). Die Kollegen Anton Bachl (BSBD) und Norbert Nitsche (DAAV) waren an der Teilnahme verhindert.

Unter der Leitung der Bundesgeschäftsführerin des dbb, Frau Marion Gipkens, und des Geschäftsbereichsleiters GB 1 (Grundsatz, Dienstrecht und Verwaltungsreform), Günther Schönwald befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Themen der verbandsinternen Zusammenarbeit mit dem gegenseitigen Umgang bei in der Werbung von Einzelmitgliedern und den Konsequenzen der fehlenden Mitgliedschaft von Landesbünden der Bundesorganisationen im dbb.

Im Hinblick auf die künftige Gestaltung der Justiz werden die Zuständigkeitsregelungen zwischen Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern und mittlerem Justizdienst ein zentrales Thema darstellen. Die Justizgewerkschaften werden hierzu Positionspapiere erarbeiten, auf deren Grundlage dem Bundesministerium der Justiz zu Beginn der nächsten Legislaturperiode ein gemeinsamer Vorschlag über die künftige Aufgabenverteilung vorgelegt wird.

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