Startschuss für Einheitliches Patentgericht in der EU

Einheitliches Patentgericht in der EU
Foto: EU 2013
Der irische Wirtschaftsminister Richard Bruton mit anderen teilnehmenden EU-Ministerinnen und –Ministern bei der Zeichnungszeremonie
Am 19.02.2013 haben 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Brüssel das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht unterzeichnet. Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit („Einheitliches Patentgericht“) ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft ein zügiger grenzüberschreitender Patentschutz in Europa eingerichtet werden soll. Vor dem Einheitlichen Patentgericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt für einzelne europäische Staaten erteilten Bündelpatente und über die neuen für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die für Deutschland an der Zeichnungszeremonie teilnahm, erklärte: „Mit den heutigen Unterschriften wird eines der Großprojekte für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union besiegelt. Gerade als die für das Patentwesen zuständige Bundesministerin habe ich die Unterschrift besonders gerne geleistet. Das Europäische Patentgerichtsübereinkommen orientiert sich an dem bewährten und international geachteten deutschen Patentgerichtssystem. Dies ist auch gerade für deutsche Firmen wichtig, die im Vergleich mit den anderen EU-Ländern die weitaus meisten Patente halten. Die deutsche innovative Industrie wird also besonders davon profitieren, dass Patente künftig zügig grenzüberschreitend erteilt und einheitlich kostengünstig durchgesetzt werden können.“

Die Zeichnung haben 24 Mitgliedstaaten vollzogen. In Polen und der Tschechischen Republik liegen die innerstaatlich erforderlichen Voraussetzungen für die Zeichnung (noch) nicht vor. Diese Staaten können später beitreten. Bulgarien hat seine Zeichnung für den 20.02.2013 angekündigt. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 13 Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands, Großbritanniens und Frankreichs das Übereinkommen ratifiziert haben. Diese Zahl könnte bis 2015 erreicht sein.

Neben der Ratifizierung des Gerichtsübereinkommens durch die einzelstaatlichen Parlamente sind außerdem umfangreiche Vorarbeiten für das Verfahren zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das Europäische Patentamt in München sowie für die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts erforderlich. Seinen zentralen Sitz soll die neue Institution in Paris haben, Nebenstellen sind für London und München vorgesehen.

Der Vorsitzende des Vereins der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB) Thomas Kappl, der am Bundespatentgericht tätig ist, begrüßte grundsätzlich die Verfahrensvereinfachung durch die Patentreform und die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts: „Das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung bietet Nutzern neben den klassischen nationalen und europäischen Patenten eine weitere Option. Die Kolleginnen und Kollegen des Bundespatentgerichts stehen dem Übereinkommen allerdings eher mit Unbehagen gegenüber. Sofern es um den Rechtsbestand von Patenten geht, beschäftigen sich die Nichtigkeitssenate des Gerichts derzeit zu 2/3 mit der Bestandskraft europäischer Bündelpatente. Es sind also Auswirkungen auf die Arbeitsplätze des Gerichts zu erwarten.“

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