dbb: Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt muss besser gesetzlich geregelt werden

Kirsten Lühmann
Foto: dbb
Die stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb, Kirsten Lühmann
Um größere Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt zu erreichen und so auch den Auswirkungen des demografischen Wandels wirksam zu begegnen, fordert der dbb bessere gesetzliche Regelungen. „Wer A sagt, muss auch B sagen“, stellte die stellvertretende Bundesvorsitzende des gewerkschaftlichen Dachverbandes Kirsten Lühmann dazu fest. Lühmann vertritt den dbb in der Arbeitsgruppe A zur Umsetzung der Demografiestrategie der Bundesregierung. Deren Unterarbeitsgruppe zum Thema „Zeitsouveränität erhöhen – zeitpolitische Initiativen in der Arbeitswelt“ kam am 14. Februar 2013 in Berlin zu einer Sitzung zusammen.

Die dbb-Vize machte klar, dass ein Mehr an familienfreundlichen Rechten aber nicht auf dem Rücken der anderen Beschäftigten erreicht werden dürfe: „Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen.“ Lühmann weiter: „Unsere Position ist klar: Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit müssen flexibler gestaltet werden können. Deshalb fordert der dbb seit langem tarifliche und gesetzliche Regelungen, die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.“ Möglichkeiten zur flexibleren Gestaltung des Arbeitszeitumfangs könnten auch mehr Männer veranlassen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um familiären Verpflichtungen nachzukommen, zeigte sich die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende überzeugt. Zudem müsse Müttern und Vätern ein stärkeres Mitspracherecht bei der Lage ihrer Arbeitszeit eingeräumt werden. „Hier wird eine gesetzliche Regelung gebraucht, damit diese Rechte auch Beschäftigten gewährt werden, deren Arbeitsverhältnis nicht unter einen Tarifvertrag fällt“, machte Lühmann klar.

Darüber hinaus sei zu überlegen, ob Beschäftigten nach der Elternzeit ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr an ihren alten Arbeitsplatz einzuräumen ist, um so den Anteil von Müttern und Vätern zu erhöhen, die ins Berufsleben zurückkehren. Bislang sei dieser Anteil nicht zufriedenstellend.

Befristete Beschäftigungsverhältnisse müssten auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden, forderte Lühmann. So müssten gesetzliche Vorschriften, die sachgrundlose Befristungen ermöglichen, ebenso gestrichen werden wie Befristungsgründe der Erprobung und der Zweckbindung von Haushaltmitteln. Zudem sei eine gesetzliche Regelung notwendig, die stetig aufeinander folgende, befristete Arbeitsverhältnisse - so genannte Kettenbefristungen - verhindert: „Was wir brauchen sind vielmehr normale Arbeitsverhältnisse, die den Beschäftigten Planungssicherheit und sozialen Schutz sowie auskömmliche Einkommen sichern.“

Der Vorsitzende des Vereins der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB), Thomas Kappl, der sich in seiner Verbandspolitik insbesondere für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie stark macht, unterstützt Kirsten Lühmann in dieser Angelegenheit. „Familie und Beruf können und dürfen keine sich ausschließenden Lebensentwürfe sein. Die Betreuung von Kindern und - zunehmend - in späteren Jahren von Eltern und Angehörigen darf nicht zu Karrierebrüchen führen. Flexiblere Arbeitszeitangebote, verbesserte Fortbildungsangebote und einen Ausbau der Telearbeitsplätze sind daher unabdingbar. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll gewesen, in der neuen Erholungsurlaubsverordnung des Bundes die Möglichkeit der Inanspruchnahme halber Urlaubstage zu regeln, so wie der VRB es vorgeschlagen hatte.“

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