Neues Sorgerecht nimmt gesellschaftlichen Wandel auf

Neues Sorgerecht
Foto: JMG / pixelio.de
Am 31. Januar 2013 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte hierzu: „Die Gesellschaft ist in den vergangenen Jahren bunter und offener geworden. Der Anteil der nicht-ehelichen Kinder hat sich in den letzten rund 20 Jahren mehr als verdoppelt. Das neue Sorgerecht nimmt den gesellschaftlichen Wandel auf. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl. Die Neuregelung des Sorgerechts erleichtert unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder durch ein neues unbürokratisches Verfahren – wie es das Bundesverfassungsgericht durch seine Rechtsprechung vorgegeben hatte. Der Vater kann die Mitsorge nunmehr auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt.

Das neue Sorgerechtsverfahren funktioniert schnell und unbürokratisch. Die Mutter hat mit der Geburt die alleinige Sorge. Der Vater kann aber beantragen, die gemeinsame Sorge mit der Mutter auszuüben. Er kann auch sagen, dass es aus seinem Blickwinkel am besten ist, wenn er derjenige ist, der die alleinige Sorge für das gemeinsame Kind hat. Auch zur Erreichung dieses Ziels kann er bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Mutter hat dann die Gelegenheit zu sagen, wie sie zu diesem Antrag auf gemeinsame Sorge steht. Wenn es Gründe gibt, dass es aufgrund des Kindeswohles angemessener wäre, das Sorgerecht für das Kind allein bei der Mutter zu belassen, dann kann die Mutter diese Gründe vortragen. In einem solchen Fall müssen die unterschiedlichen Vorstellungen und Interessen immer gemessen am Wohl des Kindes in einem Verfahren beim Familiengericht geklärt werden. Das Familiengericht wird auf der Grundlage der bestehenden Regelungen zu einer Entscheidung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen kommen.

Darüber hinaus ist es den Elternteilen freigestellt, zum Jugendamt zu gehen. Das Jugendamt kann natürlich beraten sowie Anregungen und Hilfestellungen geben.

Die Reform des Sorgerechts orientiert sich an dem Leitbild der gemeinsamen Sorge auch der nicht verheirateten Eltern für ihr Kind. Das Leitbild ist: Das Beste ist, wenn sich beide Elternteile, auch wenn sie nicht verheiratet sind, um ihr Kind oder ihre Kinder kümmern - es sei denn, das Kindeswohl steht dem ausdrücklich entgegen.“

Der Vorsitzende des VRB Thomas Kappl begrüßte die Gesetzesreform: „Die rechtliche Diskriminierung von nichtehelichen Kindern hat damit ein Ende. Das neue Sorgerecht lässt sich auf einen einfachen Nenner bringen: Jedes Kind hat ein Recht auf Mutter und Vater. Das neue Recht zielt darauf ab, dass auch unverheiratete Eltern das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben. Mit dem Gesetz können aus Zahlvätern nunmehr Väter werden, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihre Kinder kümmern dürfen.“

Text: BMJ / intern

dbb SPEZIAL zum Coronavirus

dbb SPEZIAL zum Coronavirus

Abteilungen des VRB

Abteilungen des VRB

Frauen

Frauen im VRB

Senioren

Senioren im VRB

dbb

dbb

BDR

BDR

EUR

EUR

Einkommenstabellen

Einkommenstabellen

Monitor öffentlicher Dienst 2022

Monitor öffentlicher Dienst 2022

Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de