Erschwerend kommt hinzu, dass auch der Zuschlag gestrichen wurde, der eigentlich einen Anreiz für ein Hinausschieben des Ruhestands schaffen sollte, wenn die Höchstversorgung schon erreicht ist. „Das widerspricht ganz eindeutig dem Ziel, eine Kultur des motivierten längeren Arbeitens zu schaffen“, sagte Dauderstädt. „Wir erwarten, dass die Regierung hier noch nachbessert und nicht hinter die Absprachen des Demografiegipfels zurückfällt.“
Positiv sei hingegen zu bewerten, dass mit dem Gesetzentwurf – wie vom dbb gefordert – die Familienpflegezeit auch für Bundesbeamte eingeführt werden soll. Damit haben die Beamten, ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Möglichkeit einer finanziellen Förderung in der Pflegephase. Diese Förderung ist so ausgestaltet, dass sie im Anschluss an die Pflegezeit zurückgeführt wird.
Der Vorsitzende des VRB Thomas Kappl schloss sich der Kritik des dbb an. „Der Eintritt in den Ruhestand muss aus Sicht des VRB stärker den individuellen Bedürfnissen der Beamtinnen und Beamten Rechnung tragen. Dazu ist das Pensionseintrittsalter durch eine nach oben und unten abweichende Korridorregelung zu flexibilisieren. Wer länger arbeiten möchte, darf dies aber nicht nur zum Ausgleich von Versorgungslücken durch die Inanspruchnahme familienbedingter Teilzeit- und Beurlaubung tun dürfen. Auch wenn der Höchstruhegehaltssatz bereits erreicht ist, muss es die Möglichkeit zur Weiterarbeit mit einem Plus bei der Versorgung oder bei der Besoldung geben“, so Kappl. Im Übrigen fordert der VRB schon seit Jahren ein flexibles Pensionseintrittsalter von 60 bis 67 Jahren.
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de