Hans-Ulrich Benra, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik, begrüßte die neue Regelung. Am 5. Dezember 2012 sagte er in Berlin: „Es ist wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten des Bundes nun endlich Klarheit haben und die Verordnung zügig in Kraft tritt.“
Für die Kalenderjahre 2011 und 2012 erhalten alle Beamten des Bundes 30 Tage Erholungsurlaub. Durch eine Sonderregelung der Verfallsfristen für das Urlaubsjahr 2011 soll sichergestellt werden, dass der zusätzlich gewährte Urlaub nicht verfällt. Das bedeutet, dass die zusätzlichen Erholungsurlaubstage für das Urlaubsjahr 2011 erst mit Ablauf des 31. Dezember 2013 verfallen.
Diejenigen, die schon Anspruch auf Gewährung von 30 Tagen Erholungsurlaub haben, werden diesen Anspruch durch eine entsprechende Besitzstandsregelung behalten. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach Besoldungsgruppen entfällt komplett.
Die Neuregelungen wurden innerhalb der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom Bundeskabinett beschlossen, wie das Bundesministerium des Inneren in einem Rundschreiben berichtete. Diese soll zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
Der Vorsitzende des VRB Thomas Kappl bedauerte erneut, dass beim Erholungsurlaub keine „Anpassung nach oben“ vorgenommen wurde, so dass allen Tarifbeschäftigen, Beamtinnen und Beamten gleichermaßen ein Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub zugestanden hätte.
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