VRB äußert sich kritisch zur Neuregelung des Erholungsurlaubs

Im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Entwurf der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) stimmte der Vorsitzende des Vereins der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB) Thomas Kappl der Beseitigung der Altersdiskriminierung in der Staffelung der Urlaubsdauer zu, bedauerte jedoch, dass die „Anpassung nach oben“ nicht so umgesetzt wird, dass zukünftig allen Tarifbeschäftigen, Beamtinnen und Beamten gleichermaßen ein Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub zusteht.

Kritisch äußerte sich Kappl, der sich in seiner Verbandspolitik insbesondere für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stark macht, dass es im Verordnungsentwurf erneut verpasst wurde, eine familienfreundliche Regelung zur Inanspruchnahme halber Tage Erholungsurlaub aufzunehmen. „Die Erfahrungen vieler Mütter und Väter haben doch gezeigt, dass die bisherigen Regelungen in der Erholungsurlaubsverordnung und der Sonderurlaubsverordnung für die Kinderbetreuung im Krankheitsfall, die Begleitung der Kinder zu wichtigen Terminen, wie zum Beispiel der Schuleingangsuntersuchung, aber auch zur Betreuung in den Ferien der Kindertagesstätten und Schulen nicht ausreichen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere in Haushalten, in denen beide Elternteile voll berufstätig sind, sollten daher auch halbe Tage Erholungsurlaub ermöglicht werden“, erklärte Kappl.

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