Kritisch äußerte sich Kappl, der sich in seiner Verbandspolitik insbesondere für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stark macht, dass es im Verordnungsentwurf erneut verpasst wurde, eine familienfreundliche Regelung zur Inanspruchnahme halber Tage Erholungsurlaub aufzunehmen. „Die Erfahrungen vieler Mütter und Väter haben doch gezeigt, dass die bisherigen Regelungen in der Erholungsurlaubsverordnung und der Sonderurlaubsverordnung für die Kinderbetreuung im Krankheitsfall, die Begleitung der Kinder zu wichtigen Terminen, wie zum Beispiel der Schuleingangsuntersuchung, aber auch zur Betreuung in den Ferien der Kindertagesstätten und Schulen nicht ausreichen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere in Haushalten, in denen beide Elternteile voll berufstätig sind, sollten daher auch halbe Tage Erholungsurlaub ermöglicht werden“, erklärte Kappl.
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