„Wir fordern, dass die Wochenarbeitszeit endlich reduziert wird“, mahnte der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion im Rahmen der Verbändebeteiligung an. „Und wir erwarten, dass der Einstieg in die Reduzierung sofort erfolgt.“ Es gebe keinen Grund mehr für die inzwischen jahrzehntelange Sonderbelastung durch die nur für Beamtinnen und Beamte des Bundes erhöhte Arbeitszeit, so Schäfer am 24. November 2020 in Berlin.
Davon abgesehen, begrüßt der dbb die geplanten Änderungen bei den Langzeitkonten und bei der Anerkennung von Reisezeiten, hält aber weitere Verbesserungen für zwingend notwendig. Im Wesentlichen werde ein rechtlicher Rahmen für das Führen von Langzeitkonten geschaffen, die Möglichkeiten zur Anrechnung von Reisezeiten verbessert und die „Opt-out“-Regelung wiedereingeführt, damit die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Bereichen mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 54 Wochenstunden im Durchschnitt auf freiwilliger Basis verlängert werden kann. Auch ist beabsichtigt, den in der Arbeitszeitverordnung verwendeten Begriff der „nahen Angehörigen“ entsprechend dem Begriff im Pflegezeitgesetz zu erweitern.
„Diese Schritte gehen in die richtige Richtung“, hielt der dbb Vize fest, „aber mit Blick auf die Attraktivität der Bundesverwaltung gehen sie nicht weit genug. Insbesondere bei den Langzeitkonten greifen die Pläne des Bundes zu kurz.“ Nicht nachvollziehbar sei laut Schäfer beispielsweise, warum im Vergleich zur bisherigen Regelung die Höchstgrenze der möglichen Ansparung von Zeitguthaben auf 1.066 Stunden abgesenkt werden soll. Mit dieser und weiteren Voraussetzungen bleibe der Verordnungsgeber weit hinter den Erwartungen der Beamtinnen und Beamten zurück, die derzeit an der Erprobung teilnehmen.
Auch bei der Anrechnung von Reisezeiten bei Dienstreisen wünscht sich der dbb Vize ein mutigeres Vorgehen. Bislang werden Reisezeiten erst ab dem Beginn der 16. Stunde im Kalendermonat auf Antrag zu einem Viertel auf die Arbeitszeit angerechnet. Künftig soll bei Dienstreisen, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten gewährt werden. „Die Erweiterung der Anrechnung von Reisezeiten ist ausdrücklich zu begrüßen. Jedoch kann die Drittelregelung nur der Einstieg in eine zeitgemäße Anrechnung bei Dienstreisen sein. In der durch die fortschreitende Digitalisierung geprägten Arbeitswelt nehmen die Möglichkeiten des ortsunabhängigen Arbeitens stetig zu und werden auch intensiv während der Reisezeit genutzt; eine Anerkennung von Reisezeiten über ein Drittel hinaus ist deshalb geboten“ so Schäfer.
Der VRB setzt sich bereits seit Jahren für eine Angleichung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten analog der Regelungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes ein und unterstützt die Forderung des dbb ausdrücklich. Unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit in einem Gericht oder einer Behörde, in denen Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte eng zusammenarbeiten, führen aus Sicht des VRB zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung. Die ungleichen Auswirkungen auf die Arbeitszeitverteilung, auf die Mehrarbeit sowie auf die Bezahlung von (oftmals familiär bedingter) Teilzeitarbeit aufgrund der unterschiedlichen Teilzeitnenner werden von den Kolleginnen und Kollegen kritisiert und stören den Betriebsfrieden. Das BMI hat den Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit längst erkannt, trotzdem werden Zugeständnisse nicht eingelöst.
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de