Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen

Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik im dbb Friedhelm Schäfer
Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, hat am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes vorgelegt. Damit wird eine Zusage aus der Tarifeinigung umgesetzt.

„Der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich sind wir einen erheblichen Schritt nähergekommen. Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Innern, hat Wort gehalten und bereits einen Eilgesetzentwurf zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes vorgelegt. Damit ist ein ganz zentraler Teil der im Tarif getroffenen Einkommensverbesserungen auch für die Beamten angegangen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen und verdient Anerkennung“, sagte der dbb Vize und Fachvorstand für Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer.

Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt. Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor. Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der Besoldungsordnung A 15. Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro. Für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sind 400 Euro und für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll noch Anfang November vom Bundeskabinett beschlossen werden, um eine rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung an die Besoldungsberechtigten zu ermöglichen.

„Wir erleben hier tatsächlich den Gleichklang der Entwicklung im Tarif und Beamtenbereich. Dies ist gut und richtig – und ist Forderung des dbb. Die Einkommensrunde ist für den dbb erst beendet, wenn eine vollständige Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte stattgefunden hat und hier insbesondere die zentralen Linearanpassungen für die Jahre 2021 und 2022 in einem eigenständigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz erfasst sind“, sagte Schäfer. „Der Bundesminister und die Bundesregierung haben Wort gehalten und alles getan, um die vom dbb eingeforderte Zahlbarmachung noch im Jahre 2020 zu ermöglichen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.“

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