Die Kernelemente des Kompromisses stellen sich wie folgt dar:
Lineare Erhöhung und Laufzeit
Corona-Sonderzahlung
Alle Beschäftigten erhalten steuer- und sozialversicherungsfrei eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 Euro (EG 1-8), 400 Euro (EG 9a-12), 300 Euro (EG 13-15) und 225 Euro für Azubis im Bereich der VKA sowie 200 Euro für Azubis im Bereich des Bundes spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020 (Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig). Die Zahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.
Einführung einer Pflegezulage
Alle Beschäftigen der P-Tabelle erhalten eine monatliche Pflegezulage, die in zwei Schritten kommen wird. Ab 1. März 2021 beträgt diese 70 Euro. Zum 1. März 2022 erhöht sich die Pflegezulage dann um 50 Euro, so dass die Beschäftigten ab dann eine monatliche Pflegezulage in Höhe von 120 Euro erhalten. Ab dem 1. Januar 2023 ist diese Zulage dynamisch.
Ost-West-Angleichung: Arbeitszeit in den Krankenhäusern
Im Krankenhausbereich beginnt die Arbeitszeitreduzierung ab dem 1. Januar 2023. Dort wird in drei jährlichen Schritten von je einer halben Stunde die Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden reduziert. In Ihrem ursprünglichen Angebot wollten die Arbeitgeber erst ein Jahr später mit der Reduzierung beginnen.
In seiner Bewertung der Ergebnisse führte Silberbach weiter aus: „Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“.
Bei anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Mitarbeitermotivation verbessern. Diese beiden Themen werden in der nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“
Auf zwei aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission hin: „Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab 2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘ Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert. Das sind zwei wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“
„Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“
Der Vorsitzende des VRB Matthias Stolp zollte dem dbb große Anerkennung für den erzielten Tarifabschluss. „Die schwierigen Verhandlungen spiegeln sich auch in den detaillierten Regelungen des Einigungspapiers wider. Letztendlich hat sich das engagierte Verhandeln der dbb-Spitze aber geloht. Unter den derzeitigen Bedingungen ist das Ergebnis insgesamt ein guter Kompromiss, denn es hält Verbesserungen vor allem für diejenigen bereit, die besonders von der Pandemie belastet waren und sind.“
Mehr zum Thema (dbb.de)
Das Einigungspapier (PDF)
Flugblatt Nr. 24 / Der Corona-Kompromiss: Das Machbare erreicht! (PDF)
Vorläufige Entgelttabelle TVöD Bund (PDF)
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de