Mobile Arbeit stärken

Foto: BMAS
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
In der Coronakrise arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zu Hause. Nach dem Willen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil sollen sie nach der Pandemie sogar ein einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Homeoffice im Jahr haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Nach Angaben des Ministers sieht diese vor, dass ein Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit nur dann ablehnen darf, wenn es dafür organisatorische oder betriebliche Gründe gibt.

Der Gesetzentwurf des BMAS befindet sich momentan in der so genannten Frühkoordination, liegt also dem Bundeskanzleramt vor. Danach wird der Entwurf in den einzelnen Bundesministerien geprüft, ggf. überarbeitet und schließlich im Kabinett verabschiedet. Dann entscheiden der Bundestag und der Bundesrat darüber, ob der Gesetz-Entwurf zum Gesetz wird. In diesem Zusammenhang informiert das BMAS über den Stand der Dinge.

Aktuelle rechtliche Situation und Verabredung im Koalitionsvertrag auf mobile Arbeit

In Deutschland können Arbeitnehmer jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten; eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es noch nicht. Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf mobile Arbeit für den Arbeitnehmer, beruht dies in der Regel auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers. Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf den Wunsch des Arbeitnehmers, mobil zu arbeiten, zu reagieren. Will der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ablehnen, ist dies formlos möglich. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung nicht begründen und ist auch nicht an Fristen gebunden.

In der Praxis bieten Unternehmen ihren Arbeitnehmern heute bereits die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, um Fachkräfte an sich zu binden und die Motivation sowie die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu steigern. Dennoch herrscht in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine starke „Präsenspflicht bzw. Anwesenheitskultur“ am Arbeitsplatz.

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode legt fest, dass zur Förderung und Erleichterung von mobiler Arbeit ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag (S. 41, Zeile 1822 ff.): "Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen".

Was ist überhaupt mobile Arbeit?

Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z.B. Homeoffice) erbracht werden. Mobile Arbeit setzt die Verwendung von Informationstechnologie voraus.

Zu unterscheiden ist die anlassbezogene von der regelmäßigen mobilen Arbeit. Die angestrebte gesetzliche Regelung bezieht sich auf die regelmäßige, das heißt planmäßig wiederkehrende mobile Arbeit, wie zum Beispiel einmal oder mehrfach in der Woche oder zweimal im Monat an einem bestimmten Wochentag. Hierfür soll mit dem Gesetzentwurf ein zeitgemäßer Rahmen gesetzt werden. Ziel sind Vereinbarungen auf Augenhöhe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die dank klarer Regeln mobile Arbeit fördern und einen Schutz gegen die Entgrenzung der Arbeit bieten. Gleichzeitig werden ein wirkungsvoller Arbeitsschutz und ein verbesserter Schutz durch die Unfallversicherung bei mobiler Arbeit angestrebt.

Was spricht für mobile Arbeit?

Mobile Arbeit heißt: Mehr Zeit für die Familie, weniger Stress und Stau. Kurz: Arbeit, die zum Leben passt. Das Recht auf mobile Arbeit sorgt dafür, dass Arbeit von unterwegs oder zu Hause kein Privileg für wenige bleibt. International und im Wettbewerb um Fachkräfte ist die mobile Arbeit von großer Bedeutung. Denn moderne Regeln für mobile Arbeit sind ein Standortvorteil und steigern die Arbeitszufriedenheit und die Produktivität.

Ist mobile Arbeit überhaupt gewünscht?

Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Es geht viel mehr, als alle dachten. Mobile Arbeit ist plötzlich Alltag geworden und hat das Leben einfacher gemacht. War die Skepsis zunächst groß, haben Umfragen nun gezeigt, dass fast 90 Prozent der Befragten die mobile Arbeit positiv wahrnehmen − trotz der zusätzlichen Belastung aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen und unabhängig von Alter, Bildungsstand und Geschlecht. Auch viele Arbeitgeber zeigen sich offener gegenüber mobiler Arbeit bzw. Homeoffice und unterstützen ihre Beschäftigten dabei. Zwei Drittel der Beschäftigten können sich nach einer repräsentativen Befragung auch für die Zeit nach Corona mehrere Tage pro Woche im Homeoffice gut vorstellen und wünschen sich mehrheitlich einen entsprechenden Anspruch.

Kann mobile Arbeit flexibel eingesetzt werden und wer soll über die Gestaltung der mobilen Arbeit entscheiden?

Ja - und der beste Weg ist, dass Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam eine passende Vereinbarung treffen – für jeden Fall und auch betrieblich wie tariflich.

Bestehen Risiken? Wie kann Arbeitsschutz auch zuhause gewährleistet werden?

Die Regeln und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz, gelten auch im Homeoffice. Mobile Arbeit darf nicht zu Entgrenzung führen.

Die Möglichkeit, mobil arbeiten zu können, macht Unternehmen für Beschäftigte zu einem attraktiven Arbeitgeber. Für die Unternehmen selbst kann mobile Arbeit maßgeblich zur eigenen Krisenresilienz beitragen, indem betriebliche Abläufe trotz Mobilitätseinschränkungen und Abstandsregelungen aufrecht erhalten bleiben können − das hat insbesondere der Lock-Down während der Corona-Pandemie deutlich gemacht.

Umso wichtiger ist es anzuerkennen, dass Regeln des Arbeitsschutzes bei mobiler Arbeit und im Homeoffice genauso gelten wie im Büro. Dafür trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Dies betrifft auch Fragen der Erreichbarkeit oder der Einbindung in den Betrieb während der mobilen Arbeit.

Aus Studien zur mobilen Arbeit (bmas.de) hat sich auch ergeben, dass die wöchentliche Arbeitszeitbelastung von Personen, die regelmäßig oder gelegentlich von zuhause aus arbeiten, teilweise höher ist, als von Personen, die lediglich ausschließlich an einen festen Arbeitsplatz im Betrieb arbeiten. Es gilt daher sicherzustellen, dass Arbeits- und Ruhezeiten in den Blick genommen werden.

Sollte während der (mobilen) Arbeit ein Unfall passieren, so ist dies schon heute auch im Homeoffice ein Arbeitsunfall. Ergänzend gilt es, noch bestehende Versicherungslücken zu schließen.

Quelle: BMAS

„Gesetzliche Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten sind sinnvoll“, kommentierte der dbb Tarifvorstand Volker Geyer am 5. Oktober 2020 in Berlin die Gesetzesinitiative zur Regelung der mobilen Arbeit. Voraussetzung sei allerdings die Freiwilligkeit.

Wenn Arbeitsplatz und Tätigkeit es ermöglichen, sei ein verstärkter Einsatz von Home-Office oder anderer Formen mobilen Arbeitens sinnvoll. Geyer: „Voraussetzung ist allerdings die Freiwilligkeit. Eine Verpflichtung der Beschäftigten gegen ihren Willen lehnt der dbb strikt ab. Außerdem darf es nicht zu Benachteiligungen wegen der Tätigkeit im Home-Office kommen, alle arbeitsschutz- und unfallversicherungsrechtlichen Standards müssen auch hier eingehalten werden.“

Die Erfahrungen der letzten Monate hätten gezeigt, so Geyer weiter, dass die Arbeit im Home-Office in vielen Bereichen möglich ist, wenn die technische Ausstattung vorhanden und die Einbindung der mobil Arbeitenden in die innerbetriebliche Kommunikation sichergestellt sind. „Auf keinen Fall darf es durch das mobile Arbeiten zu einer stärkeren Entgrenzung von Arbeit und Freizeit kommen. Hierauf werden die Gewerkschaften im weiteren Gesetzgebungsprozess sehr zu achten haben“, so der dbb Vize.

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