Die neuen Standards sollen in Zeiten der Corona-Pandemie branchenübergreifend gelten. Der generelle Arbeitsschutz muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden. Zu den neuen Arbeitsschutzregeln gehört ein Sicherheitsabstand von mindesten 1,5 Metern bei der Arbeit. Dieser Mindestabstand solle in Gebäuden, aber auch im Freien und in Fahrzeugen eingehalten werden. Darüber hinaus seien betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass Beschäftigte möglichst wenig körperlichen Kontakt zueinander hätten. Dies gelte auch für Pausen und Schichtwechsel.
Ein weiteres wichtiges Element sei, so Geyer, der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“. Wer Symptome zeige, solle sich zu Hause auskurieren. Ein weiterer wichtiger Punkt sei - wo noch nicht geschehen – die Bereitstellung von geeigneten Waschgelegenheiten und Desinfektionsspendern.
Heil kündigte Kontrollen vor Ort an, allerdings stünden Beratungsmöglichkeiten im Vordergrund. Der dbb fordert auch in diesem Zusammenhang die Einbeziehung der betrieblichen Interessenvertretungen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (PDF)
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de