Dazu gehöre auch, in den Verwaltungen eine entsprechende Kultur zu schaffen sowie die Beschäftigten durch transparentes Handeln und konsequente Fortbildung auf diesem Weg mitzunehmen. Dafür müssten die Möglichkeiten der Mitbestimmung, also etwa die Einbeziehung von Personalräten, umfassend genutzt und wo nötig in die Zeit gestellt und ausgeweitet werden.
„Zu einem ganzheitlichen Ansatz gehört übrigens auch, dass Regierungen und Parlamente bereits im Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob und wie die Projekte in der Folge in der Verwaltung digital umgesetzt werden können. Aber auf diesen ‚Digital-Check‘ für Gesetze warten wir immer noch“, stellte der Zweite Vorsitzende des dbb klar. Maßgeblich für eine Modernisierung der Verwaltung sei zudem, bei der Bevölkerung das Vertrauen in die digitalen Verwaltungsabläufe zu stärken. „Der Datenschutz muss beispielsweise jederzeit zweifelsfrei gewährleistet werden. Auch in den Bereichen ‚Nachvollziehbarkeit‘ sowie ‚Information/Kommunikation‘ mit den Bürgerinnen und Bürgern können wir sicherlich noch besser werden.“
Milanie Hengst, Vorsitzender der dbb Grundsatzkommission für Mitbestimmung, betonte im Fachforum „Arbeiten 4.0 und Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen“ auf dem Kongress die besondere Verantwortung der Führungskräfte für eine gelungene Digitalisierung im öffentlichen Dienst: „Die digitale Transformation der Verwaltung kann nur gelingen, wenn Führungskräfte noch mehr kommunizieren, eine Vertrauenskultur etablieren, auch mal Fehler zulassen und so die Entscheidungsfähigkeit der Beschäftigten stärken.“ Darüber hinaus müssten sie „den Schulterschluss mit den Personalräten suchen. Nur Hand in Hand mit den Beschäftigten kann der Wandel gelingen.“
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Internetseite des Kongresses "Digitaler Staat" (digitaler-staat.org)
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