„Der Koalitionsvertrag enthält einen klaren Auftrag, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das setzen wir jetzt um“, erklärte die Bundesministerin. „Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe werde ich noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Aufnahme von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetz vorlegen. Hierdurch senden wir ein ganz wichtiges Signal aus, denn das Grundgesetz ist die Basis der Werteordnung unserer Gesellschaft. Wir wollen damit verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte für uns haben. Mein Ziel ist es dabei, eine ausgewogene Regelung vorzulegen, die sich harmonisch in das Grundgesetz einfügt.“
Lambrecht betonte weiter, dass es dabei nicht darum gehe, Elternrechte und die Elternverantwortung zu beeinträchtigen, sondern eine Lösung zu finden, die die nötigen 2/3-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erreichen könne.
Eine im Sommer 2018 zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst:
In ihrem Bericht gibt die Arbeitsgruppe der Politik nun mehrere Varianten an die Hand, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. In der Variante, über die der größte Konsens besteht heißt es u.a.: „Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, wesentlich zu berücksichtigen.“
Die Arbeitsgruppe spricht sich für Artikel 6 Grundgesetz als Standort für die Kinderrechte aus. Hier sind schon heute das Eltern- und Familiengrundrecht geregelt, mit denen die Kinderrechte in einem engen Zusammenhang stehen.
Auch der VRB tritt für die Rechte von Kindern ein und begrüßt den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Durch ihn wird die verfassungsrechtliche Normierung der Kinderrechte weiter konkretisiert. Im Mittelpunkt der erarbeiteten Varianten stehen sowohl die Schutz- und Förderrechte als auch die Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen.
Der VRB hofft, dass der auf dieser Grundlage zu erarbeitende Gesetzentwurf zügig eine parlamentarische Mehrheit findet und die Kinderrechte im Grundgesetz endlich verankert werden – da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind. Diese wäre ein klares Signal für die gesamte Gesellschaft!
Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie hier. (bmjv.de)
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