Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, begrüßte heute in Berlin die Verabschiedung der Besoldungsmodernisierung durch den Bundestag als einen „ersten Einstieg in die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienst des Bundes als Arbeitgeber“. Er machte aber auch deutlich, dass es durchaus mehr Potenzial für Optimierungen gegeben hätte.
„Es bestand und besteht weiterhin die dringende Notwendigkeit, das Besoldungsrecht des Bundes leistungsfähiger und motivierender auszugestalten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem nun beschlossenen Modernisierungsgesetz viele wichtige Verbesserungen bewirkt und langjährige Anliegen des dbb aufgegriffen werden“, sagte Schäfer. Dies sei zum Einen im Grundanliegen des Gesetzes verwirklicht, „unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden und einfache, nachvollziehbare und praktikable Regelungen zu schaffen. Zum anderen seien besonders hervorzuheben:
Allerdings betonte Schäfer, „dass weitere wichtige und vom dbb langjährig eingeforderte attraktivitätssteigernde Elemente bitter vermisst werden“. Dies betreffe die zentrale Frage der Ruhegehaltfähigkeit von berufsprägenden Zulagen, wie der Polizeizulage nach einer gewissen Dauer der Wahrnehmung und die Frage der Dynamisierung von Zulagen. „Wenn als Ziel eine nachhaltige und dauerhafte Attraktivitätssteigerung erreicht werden soll, müssen zentrale Zulagen dynamisch ausgestaltet sein“, forderte der dbb-Vize.
Ergänzend zum Gesetz hat der Bundestags-Ausschuss für Inneres und Heimat einem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt, der das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auffordert, eine Reform des Familienzuschlags für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zeitnah anzugehen. „Dies ist richtig und beinhaltet einen weiteren bedeutenden Schritt in Richtung einfacher, transparenter und motivierender Besoldungsmodernisierungen“, erkannte Schäfer an. Er warb dafür, die zunächst angedachte und doch wieder gestrichene Reform des Familienzuschlags nicht aufzugeben. Dieser sollte im Wesentlichen auf Verheiratete und Kinder reduziert und im Bereich des Kinderzuschlags erhöht werden. Davon hätten insbesondere Teilzeitbeschäftigte und auch Alleinerziehende profitiert, erklärte Schäfer. „Würde man umfassende Besitzstandsregelungen schaffen, könnten mit diesem Ansatz die Familienförderung gestärkt und das Besoldungsrecht in diesem Bereich wesentlich vereinfacht werden. Der Bund sollte sich nicht die Chance entgehen lassen, hier eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Dienstherrn einzunehmen.“
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Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de