Als positive Aspekte nannte er beispielhaft die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die teilweise deutliche Anhebung beziehungsweise Ausweitung von Zulagen sowie nicht zuletzt die Einführung von Prämien zur Personalgewinnung und -bindung. „Auch die Schaffung einer Prämie für besondere Einsatzbereitschaft und Mobilität begrüßen wir als weiteren Schritt hin zu einer leistungsorientierten Bezahlung“, so Schäfer.
Enttäuscht zeigte sich Schäfer darüber, dass die Stellenzulagen weiterhin nicht ruhegehaltfähig sein und auch nicht dynamisiert werden sollen. Außerdem warb er dafür, die zunächst angedachte und doch wieder gestrichene Reform des Familienzuschlags nicht aufzugeben. Dieser sollte im Wesentlichen auf Verheiratete und Kinder reduziert und im Bereich des Kinderzuschlags erhöht werden. Davon hätten insbesondere Teilzeitbeschäftigte und auch Alleinerziehende profitiert, erklärte Schäfer. „Würde man umfassende Besitzstandsregelungen schaffen, könnte mit diesem Ansatz die Familienförderung gestärkt und das Besoldungsrecht in diesem Bereich wesentlich vereinfacht werden. Der Bund sollte sich nicht die Chance entgehen lassen, hier eine Vorreiterrolle gegenüber anderen Dienstherrn einzunehmen.“
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