Die Empfehlungen sehen vor, dass pflegende Angehörige – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zusteht, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen. Dieser Anspruch soll ab Pflegegrad 2 gelten und sich auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten erstrecken. Ebenso wie berufstätige Eltern benötigen pflegende Angehörigeeinen Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage pro Jahr, um sich kurzfristig notwendigen Pflegeaufgaben widmen zu können.
„Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“ Der Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er hat im Juni seinen ersten Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von pflegenden Angehörigen vorgelegt. Die Ergebnisse wurden am 17. September 2019 bei einer Fachtagung in Berlin präsentiert.
Erster Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
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Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de