Bundesregierung beschließt Besoldungsmodernisierung

Die Bundesregierung hat am 3. Juli 2019 den Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) auf den Weg gebracht. Es enthält finanzielle Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamte des Bundes. Das parlamentarische Verfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass mit einem Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2020 zu rechnen ist

Wie bereits berichtet, beabsichtigt der Bund, mit dem BesStMG das Besoldungs-, Umzugskosten- und Versorgungsrecht des Bundes an die geänderten Anforderungen des öffentlichen Dienstes, besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung, anzupassen. Dafür sollen die Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht gestaltet werden. Gleichzeitig sollen jedoch auch strukturelle Verbesserungen und Erhöhungen von Stellenzulagen, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und Personalbindung, die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft sowie die Übertragung der rentenrechtlichen Regelung zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht umgesetzt werden.

Anliegend veröffentlichen wir wir den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf, der im Wesentlichen redaktionelle Änderungen gegenüber dem Vorentwurf enthält. Dieser wird nunmehr ins parlamentarische Verfahren eingebracht und nach der Sommerpause behandelt.

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (pdf)

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