Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister

Foto: JUMIKO
Am 5. und 6. Juni 2019 fand in Lübeck-Travemünde die 90. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister (JuMiKo) statt. Sie ist eine ständige Einrichtung mit jährlich wechselndem Vorsitz dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Konferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. Die diesjährige JuMiKo-Vorsitzende, Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack zog auf der Abschluss-Pressekonferenz ein positives Fazit.

„Wir haben in den vergangenen beiden Tagen intensive Debatten über wichtige justizpolitische Themen geführt. Trotz teilweise deutlicher inhaltlicher Differenzen waren es sachliche und konstruktive Diskussionen. Auch dafür möchte ich mich bei meinen Amtskolleginnen und -kollegen herzlich bedanken“, sagte Sütterlin-Waack, die gemeinsam mit ihren Amtskollegen Till Steffen (Hamburg) und Sebastian Gemkow (Sachsen) Ergebnisse der Konferenz vorstellte.

Leistungsfähigkeit der Justiz steigern

Die Justizministerinnen und -minister sind sich einig, dass die dauerhafte Sicherung einer leistungsstarken Justiz im gemeinsamen Interessen von Bund, Ländern, Rechtsdienstleistern und Rechtssuchenden liegt. Dazu gehört neben einer angemessenen personellen und sachlichen Ausstattung der Justiz auch eine angemessene Rechtsanwaltsvergütung. „Die Länder Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind von der JuMiKo beauftragt worden, Gespräche mit der organisierten Anwaltschaft zu führen“, erklärte Sütterlin-Waack. „Darüber hinaus bitten wir das Bundesjustizministerium, bei den anstehenden Beratungen über die Kostengesetze die Landesjustizverwaltungen frühzeitig zu beteiligen.“

„Kettenbewährungen“

Die JuMiKo hat sich mit dem Umstand befasst, dass Täter nicht selten erneut zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl sie zur Tatzeit bereits einfach oder sogar mehrfach unter Bewährung standen. Die Ministerinnen und Minister haben sich für Regelungen ausgesprochen, wonach dies nur zulässig sein soll, wenn aufgrund besonderer Umstände mit einer künftigen Straffreiheit des Täters zu rechnen ist. „Das Bundesjustizministerium ist gebeten worden, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen“, so Sütterlin-Waack. „Ich denke, dass das auch ein wichtiges Signal für das Vertrauen der Bevölkerung in eine wirksame Strafrechtspflege ist“.

„Containern entkriminalisieren – Lebensmittelverschwendung bekämpfen“

Ausführlich diskutiert wurde auf der JuMiKo der Antrag „Containern entkriminalisieren – Lebensmittelverschwendung bekämpfen“. Einigkeit müsse sein, Lebensmittelvernichtung zu vermeiden. Das Straf- und Zivilrecht böten aber keinen Anlass dieses Problem zu lösen. Vielmehr gelte es, Lebensmittelverschwendung von vorherein zu vermeiden. Die Justizministerinnen und -minister sind der Ansicht, dass das Strafverfahrensrecht ausreichende Möglichkeiten bereithält, allen denkbaren Fallkonstellationen Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung wurde gebeten, unter Beteiligung der entsprechenden Fachressorts alternative Abgabeformen von Lebensmitteln zu entwickeln. So soll es insbesondere großen Lebensmittelanbietern ermöglicht werden, Lebensmittel freiwillig und ohne Nachteile an Dritte, etwa die Tafeln für Bedürftige, abzugeben. Hamburgs Justizsenator Till Steffen, der die A-Länder vertrat, erklärte zu dem von ihm eingebrachten Tagesordnungspunkt: „Leider konnten wir die Ministerinnen und Minister der Union nicht überzeugen, Containern straffrei zu stellen. Es versteht kein Mensch, warum die Entnahme von Müll bestraft werden muss. Wir schmeißen in Deutschland jedes Jahr Millionen Tonnen Lebensmittel weg. Dass Menschen auch noch strafrechtlich verfolgt werden, die beim Containern gegen diese Verschwendung aktiv werden, halte ich für falsch. Um das zu ändern, könnten durchaus entweder der Eigentumsbegriff im BGB oder die Straftatbestände im StGB geändert werden“.

Anrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Als Vertreter der B-Länder ging Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow auf einen gemeinsamen Vorstoß seines Bundeslandes und Schleswig-Holsteins ein, der sich mit der Anrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer befasst. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen sich Bezieher von Arbeitslosengeld II, die als ehrenamtliche Betreuer eine jährliche und pauschale Aufwandsentschädigung von 399 Euro erhalten, diese auf ihren Leistungsbezug teilweise anrechnen lassen. Zwar gibt es einen steuerrechtlichen Jahresfreibetrag von 2.400 Euro. Im Sozialrecht ist dieser Jahresbetrag allerdings auf einen monatlichen Freibetrag von 200 Euro verteilt. Daher fällt nicht die gesamte Aufwandsentschädigung in den Freibetrag. Und das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass ehrenamtliche Betreuer im Leistungsbezug zur Aufgabe ihres Amtes bewogen hat. „Ehrenamtlich tätige Betreuer unterstützen schwer kranke Menschen und leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aufwandsentschädigungen für eine Betreuung sollten daher zukünftig nicht mehr auf den Leistungsbezug nach dem SGB II angerechnet werden. So kann das außerordentlich wichtige Ehrenamt gestärkt werden”.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung in Schleswig-Holstein vom 06.06.2019.

Sämtliche Beschlüsse der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister finden Sie hier.

Der VRB begrüßt besonders den Beschluss der JuMiKo, prüfen zu wollen, ob der Bedrohungstatbestand nach § 241 StGB anzupassen ist, um der Hasskriminalität entschlossener entgegenzutreten. Wie auch der VRB nehmen die Justizministerinnen und Justizminister mit Besorgnis eine zunehmende Verrohung der Umgangsformen in der Gesellschaft zur Kenntnis, die sich insbesondere auch in Gewalt oder Gewaltandrohungen gegenüber Amts- und Mandatsträgern, Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Polizisten, Rettungskräften und ehrenamtlichen Helfern zeigt. Sie stellen fest, dass daraus Gefahren für das Zusammenleben in der Gesellschaft erwachsen können. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, unter Beteiligung der Länder in eine Prüfung einzutreten, ob das geltende Strafrecht, insbesondere der Straftatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB, geeignet ist, strafwürdige Gewaltandrohungen ausreichend zu erfassen.

Die Herbstkonferenz findet am 7. November 2019 in der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund in Berlin statt.

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