Sachstand zur Modernisierung der Besoldungsstrukturen

Foto: dbb
Am 29. Mai 2019 fand in Berlin das förmliche Beteiligungsgespräch zum weiterentwickelten Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) statt, an dem der dbb unter Leitung des Zweiten Vorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer, teilnahm. Der dbb begrüßte die positive Änderungen im Besoldungs- und Zulagenrecht, die die Besoldungsbedingungen des Bundes attraktiver und wettbewerbsfähiger machen, kritisierte aber auch das Fehlen weiterer Anreize und Wertschätzungselemente gegenüber den Beamtinnen und Beamten im klassischen Verwaltungssektor. Die geplante Neuordnung des Familienzuschlags war nicht mehr Gegenstand der Erörterungen mit den Vertretern des BMI. Anmerkungen des VRB zum Gesetzentwurf waren zuvor in die Stellungnahme des dbb eingeflossen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte mit Stand vom 11. Januar 2019 den ersten Entwurf des BesStMG nebst weit- und detailreichen Änderungen und der damit zusammenhängenden dienstrechtlichen Vorordnungen (u.a. Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung, Auslandsverwendungszuschlagsverordnung, Trennungsgeldverordnung) vorgelegt.

Mit dem gesamten Regelungspaket soll der öffentliche Dienst des Bundes attraktiver und wettbewerbsfähiger gestaltet und das Dienstrecht modernisiert, flexibilisiert und vereinfacht werden.

Vorgesehen sind u.a.

Der dbb hatte zu diesem Gesetzentwurf am 14. Februar 2019 umfangreich unter Einbeziehung der Bundesbeamtengewerkschaften Stellung genommen und dabei u.a. die Neuregelung des Familienzuschlagsrechts kritisiert sowie die Ausweitung von Prämien und Zulagenregelungen auf weitere Bereiche der Bundesverwaltung gefordert.

Darüber hinaus bemängelte er die seit langem anstehenden, systemgerechten Übertragungen begünstigender Regelungen von leistungsverbessernden Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungsrecht. Dazu gehörte die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der wesentlichen berufsprägenden Stellenzulagen aber auch die Verbesserungen bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder.

Mit Stand vom 5. April 2019 legte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen fortgeschriebenen Entwurf eines BesStMG sowie von Verordnungen zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des BesStMG vor, der gute Ergänzungen – u. a. im Bereich der Zulagentatbestände und die Neuregelung für Zuschläge bei begrenzter Dienstfähigkeit enthielt.

Hervorzuheben war bei diesem Entwurf, dass er die Übernahme der rentenrechtlichen Regelungen zur besseren Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte enthielt. Damit wurde einer der zentralen Forderungen des dbb entsprochen, was dieser ausdrücklich in seiner erneuten Stellungnahme vom 7. Mai 2019 begrüßte. Mangels weiterer erheblicher Verbesserungen hielt der dbb im Übrigen an seiner bisherigen Stellungnahme fest.

Am 27. Mai 2019 legte das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat einen weiter überarbeiten Entwurf des o.g. Gesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen vor, der Grundlage des Beteiligungsgespräches war.

An diesem Beteiligungsgespräch nahmen für den dbb neben dem Zweiten Vorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, auch die Bundesvorsitzende des vbob, Frau Rita Berning, der 1. Stellv. Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, sowie für den BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Thomas Liebel, stellvertretender BDZ-Bundesvorsitzender und Hans Eich, teil.

Schäfer lobte während des Gesprächs positive Änderungen im Besoldungs- und Zulagenrecht, die die Besoldungsbedingungen des Bundes attraktiver und wettbewerbsfähiger machen. „Das Besoldungsrecht des Bundes wird bereinigt, strukturell modernisiert und unter Beibehaltung der Grundstrukturen durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen deutlich verbessert“, erläuterte Schäfer. Das gelte unter anderem für verbesserte Stellenzulagen, die Erhöhung des zentralen Vergabebudgets in der Leistungsbesoldung, Anpassungen in der Auslandsbesoldung und die Neuentwicklung finanzieller Anreize für die Personalgewinnung und -bindung. Auch sei in diesem Zusammenhang an Verbesserungen für Teilzeitdienstleistende und Anwärter gedacht worden. Gleichzeitig würden mit den Fortschreibungen die Bereiche Polizei und Zoll weiter gestärkt. Auch wurde eine Regelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit neu in das Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem die Übernahme der rentenrechtlichen Regelungen mit dem Ziel der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vor. „Das ist eine herausragend positive Neuregelung, mit der langjährigen Forderungen des dbb entsprochen wird. Beamtinnen und Beamten werden dadurch nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt als gesetzlich Rentenversicherte“, so Schäfer.

Schäfer kritisierte allerdings das Fehlen weiterer Anreize und Wertschätzungselemente gegenüber den Beamtinnen und Beamten im klassischen Verwaltungssektor. Auch für die allgemeine Verwaltung sind Regelungen zu schaffen, die zu deutlichen Attraktivitätssteigerungen für vorhandene Beamtinnen und Beamte sowie Nachwuchskräfte beitragen.

Der dbb forderte zudem, endlich der schleichenden Entwertung der Zulagenbeträge wirkungsvoll zu begegnen, diese in die linearen Anpassungen regelmäßig einzubeziehen. Ebenso sei auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen – z. B. im Bereich der Polizei – notwendig.

Zu einem zentralen Schwerpunkt des Gesetzespakets, der Neuordnung der Regelungen des Familienzuschlagsrechts, teilte das BMI überraschenderweise mit, dass dieses aus dem Gesetzentwurf aufgrund der am Vortag stattgefundenen Ressortabstimmung entfallen sei.

Das Gesamtpaket „Modernisierung, Vereinfachung und zielgenaue Steuerung des Familienzuschlagsrechts“ enthielt dringend notwendige vereinfachende und klarstellende Regelungen. Auch waren verbessernde Regelungen für Teilzeitbeschäftigte (keine zeitanteilige Kürzung) sowie deutliche Erhöhungen der Beträge des Familienzuschlags der Stufe 2 für das erste und zweite Kind vorgesehen.

Neben diesen positiven Regelungen waren auch die Halbierung des Familienzuschlags der Stufe 1, Einschränkungen des Anwendungsbereichs sowie nur 2-jährige Besitzstandsregelungen geregelt. Dies hatte der dbb als nicht akzeptablen Teil des Gesetzespakets deutlich kritisiert.

Der aktualisierte Gesetzentwurf wird den Gewerkschaften zeitnah vorgelegt. Ziel ist es das Bundeskabinett noch im Juni zu erreichen.

Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir berichten.

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