Bund und Länder hatten sich lange nicht auf die Finanzierung der im Pakt für den Rechtsstaat vorgesehenen Stellen einigen können. Die Kosten hierfür werden mit rund 400 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Ein Streitpunkt war die Frage, ob das Geld aus dem Bundeshaushalt erst fließen soll, wenn die letzte Stelle geschaffen wurde. Hier hat die Bundesregierung nun nachgegeben: Die Länder müssen zwar in Vorleistung gehen, bekommen aber einen Abschlag. Die erste Hälfte des Bundeszuschusses in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro soll fließen, wenn die Länder nachgewiesen haben, dass sie zusammen 1.000 Stellen geschaffen haben – dabei sollen aber auch rückwirkend Stellen angerechnet werden, die ab Januar 2017 entstanden sind. Das restliche Geld fließt, wenn bis 2021 alle 2.000 Stellen geschaffen sind.
Die Leistungsfähigkeit der Justiz und das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat hängen aber nicht nur von der Personalausstattung ab, sondern auch von der Qualität der Rechtspflege. Dazu sind geplant:
Bundesjustizministerin Katarina Barley, die für den Pakt geworben hatte, sagte am 31. Januar 2019: „Der heute gefasste Beschluss ist ein starkes Bekenntnis zur Arbeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften.“ Die Justiz bekomme mehr Personal, Abläufe würden verbessert und vor allem die Familiengerichte gestärkt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte: „Gerade den Bürgerinnen und Bürgern ist natürlich ein funktionierender Rechtsstaat und ein schneller Rechtsstaat sehr wichtig. Mit dem Pakt werde der Opferschutz verbessert, die Qualität der Rechtspflege gesichert und der Rechtsstaat offensiv verteidigt.
Auch die Vorsitzenden des VRB, Matthias Stolp und Diana Böttger, begrüßten die Einigung und erinnerten daran, dass sich der Stellenaufwuchs nicht nur auf den Bereich der Richter und Staatsanwälte beschränken darf. „Auch wenn es keine konkreten Zielvereinbarungen zu Personalverstärkungen im nicht-richterlichen und nicht-staatsanwaltlichen Bereich gibt, muss klar sein, dass hier ebenfalls ein erheblicher Personalmangel besteht und dass die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats durch alle Berufsgruppen in der Justiz gemeinsam garantiert wird“, so Matthias Stolp. Als Beispiel benannten die Vorsitzenden die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger; sie seien in den meisten Fällen die ersten Ansprechpartner am Gericht und die am häufigsten aufgesuchten Entscheidungsträger. Vor allem mit Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Digitalisierung in der Justiz unterstrich Diana Böttger nochmals die besondere Bedeutung der Nachwuchsgewinnung: „Der Fachkräftemangel bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften droht sich in den nächsten Jahren durch das Ausscheiden geburtenstarker Jahrgänge noch zu verschärfen. Für eine gut funktionierende Justiz in einer immer mehr digital ausgerichteten Zukunft ist nicht nur eine Fortentwicklung der Informationstechnik, sondern auch eine ausgewogene Personalausstattung notwendig. Der Pakt für den Rechtsstaat kann daher nur der Auftakt für eine vorausschauende Personalpolitik sein.“
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