Eigentlich sollte über das Thema auf einem Treffen der Staatssekretäre der Regierungschefs von Bund und Ländern Mitte September abgestimmt werden, dazu kam es aber nicht. Vor allem ist die Finanzierung der mehrheitlich auf Landesebene entstehenden Stellen ungeklärt. Nordrhein-Westfalen hatte dazu eine Änderung des Grundgesetzes (GG) vorgeschlagen. Danach sollte ein neuer Art. 104e GG eingefügt werden, der den Ländern Finanzmittel durch den Bund ermöglicht. Der Vorschlag scheiterte im Bundesrat aber am Widerstand Bayerns. Damals hieß es, dass das Bundesjustizministerium zeitnah einen konkreten Vorschlag unterbreiten werde. Dieser steht noch immer aus.
Auskunft über den aktuellen Stand zum Pakt für den Rechtsstaat gibt die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort (19/4702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4340). „Der im Koalitionsvertrag enthaltene Pakt stellt eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dar, in der sich beide Seiten zu Maßnahmen verpflichten, um den Rechtsstaat zu stärken“, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung sei Gegenstand laufender Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Das Thema „Pakt für den Rechtsstaat“ solle auch zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder zeitnah diskutiert und konkretisiert werden.
Nach Presseinformationen sind Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium aufgefordert, eine Diskussionsgrundlage so rechtzeitig vorzulegen, dass das Thema spätestens am 5. Dezember 2018 behandelt werden kann, wenn die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen. Auf einer Konferenz der Staatssekretäre mit dem Kanzleramt sollen Mitte November dafür die Weichen gestellt werden.
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