VRB gratuliert dem dbb zum Verhandlungserfolg

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Gemeinsamer Blick in das Einigungspapier: Der Gesamtvorstand des VRB mit Bernhard Hubbe, Diana Böttger, Heinrich Hellstab, Matthias Stolp, Katja Maßenberg, Dirk Eickhoff und Matthias Schüller (v.l.n.r.) sowie der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach (Mitte).
Am 18. April 2018 haben sich die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen in der dritten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2018 geeinigt. Rückwirkend zum 1. März 2018 steigen die Gehälter um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 dann um weitere 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 nochmals um 1,06 Prozent.

Zudem erhalten die Beschäftigten bis EG6 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro. Die Auszubildenden- und Praktikantenentgelte erhöhen sich um jeweils 50 Euro zum 1. März 2018 und 1. März 2019. Der Gesamtvorstand des VRB erhielt im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlungen die Gelegenheit, dem dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach in Berlin zu diesem Erfolg persönlich zu gratulieren.

„Reale Zuwächse und Zukunftsperspektive: Die wochenlangen Proteste und über 40 Stunden intensiver Verhandlungen haben sich gelohnt“, erklärte Silberbach sichtlich zufrieden. „Die neue Einkommenstabelle TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen) liegt nach ihrem Umbau im März 2020 um 7,5 Prozent über der alten. Für alle Kolleginnen und Kollegen ergibt sich daraus ein sehr deutliches Plus im Geldbeutel. Wir sind angetreten, den Einkommensrückstand zur Privatwirtschaft zu verringern und wir haben geliefert“.

Mit dem Wegfall der alten Erfahrungsstufe eins und der Neubewertung und Anhebung der übrigen Stufen werde die Einkommenstabelle im TVöD durchgreifend modernisiert und in ihrer Struktur verbessert. Die Gewerkschaften hätten die schwierige Balance hinbekommen, etwas für Berufseinsteiger und die Nachwuchsgewinnung zu tun und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Fachkräftemarkt zu verbessern.

Für den dbb und die Bundesbeamten ist es richtig und ein wichtiges Signal der neuen Bundesregierung, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt hat, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 vorlegen wird. Dieses muss sowohl die Einmalzahlung wie auch Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen/Beamten, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten übertragen. Silberbach dazu: „Wir haben den neuen Bundesinnenminister aufgefordert, auch die Bundesbeamten angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen und das Volumen der Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen. Das hat der Minister zugesagt.“

Der VRB gratulierte im Rahmen seiner Gesamtvorstandssitzung in Berlin dem dbb Bundesvorsitzenden persönlich zu diesem Verhandlungserfolg. „Mit dem Tarifabschluss ist ein wichtiger Beitrag geleistet, den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zu halten. Wenn wir alles zusammenrechnen, hat der dbb eine durchschnittliche Einkommenserhöhung von 7,5 Prozent (bereits nach 25 Monaten erreicht) über eine Laufzeit von 30 Monaten herausgeholt. Das kann sich sehen lassen!“, so der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp.

„Die Politik hat ein deutliches Zeichen gesetzt, dass sie den Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte annehmen und gemeinsam mit den Gewerkschaften den öffentlichen Dienst attraktiver machen will“, ergänzte die Vorsitzende des VRB, Diana Böttger.

dbb SPEZIAL zum Coronavirus

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