Dr. Katarina Barley ist am 19. November 1968 in Köln geboren und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft arbeitete sie zunächst als Rechtsanwältin in einer Hamburger Großkanzlei. Im Dezember 1999 wechselte sie zum Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz. In den Jahren 2001 bis 2003 war Barley als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig, später als Richterin am Landgericht Trier sowie am Amtsgericht Wittlich. Seit 2008 bis zu ihrer Wahl in den Bundestag 2013 war sie Referentin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz.
Mit 26 Jahren wurde Katarina Barley Mitglied der SPD, für die sie 2013 in den Bundestag einzog. Dort gehörte sie als ordentliches Mitglied dem Bundesrichterwahlausschuss und dem Bundesverfassungsrichterwahlausschuss an. Zudem war sie stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss. Von Dezember 2015 bis Juni 2017 bekleidete sie das Amt der SPD-Generalsekretärin. Am 2. Juni 2017 wurde Barley zur Bundesfamilienministerin berufen und übernahm nach erneutem Einzug in den Bundestag zudem ab dem 28. September 2017 kommissarisch die Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Vorsitzenden des VRB, Diana Böttger und Matthias Stolp, wiesen in ihrem Gratulationsschreiben an die neue Bundesministerin darauf hin, dass der Erhalt eines handlungsfähigen Rechtsstaats und die Stärkung des Vertrauens in die rechtsstaatliche Demokratie für den VRB ein großes Anliegen ist. „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten in allen ihren Aufgabenbereichen dazu einen ganz wesentlichen Beitrag. Sie stehen für eine bürgernahe und effiziente Justiz. Daher wollen wir uns als Standesvertretung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Bundesdienst den notwendigen Veränderungsprozessen stellen und sie mitgestalten“, so die Vorsitzenden.
Vor diesem Hintergrund hat der VRB insbesondere die Themen „Digitalisierung der Justiz“ und „Nachwuchsgewinnung“ in den Fokus seiner Verbandsarbeit gestellt.
Der VRB begrüßt den im Koalitionsvertrag vereinbarten „Pakt für den Rechtsstaat“ mit weiterer finanzieller und personeller Ausstattung der Justiz sowie die Absicht der neuen Bundesregierung, die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen konsequent und vor allem einheitlich voranzutreiben.
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
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