dbb Gewerkschaftstag 2017

Neuwahlen und Antragsmarathon

Die Vorsitzenden des VRB, Diana Böttger und Matthias Stolp
Foto: vrb
Die Vorsitzenden des VRB, Diana Böttger und Matthias Stolp
Der dbb Gewerkschaftstag vom 19. bis 21. November 2017 wirft seinen Schatten voraus. Nicht nur die Neuwahlen zur dbb Bundesleitung werden die Delegierten im Estrel Convention Center Berlin beschäftigen. Auch politisch werden die Weichen für die kommenden fünf Jahre gestellt. Zu den mehr als 700 Anträgen an den Gewerkschaftstag, über die die Delegierten zu befinden haben, zählen auch die Anträge des VRB, für den die beiden Vorsitzenden Diana Böttger und Matthias Stolp sowie der Seniorenvertreter Heinrich Hellstab teilnehmen werden.

„Im Dienst der Menschen“ so lautet das Motto des Gewerkschaftstages. 630 stimmberechtigte Delegierte und bis zu 870 Gastdelegierte und Gäste werden den dbb in die kommende Amtsperiode führen.

Spannung versprechen die Wahlen zur Bundesleitung des dbb, denn sowohl der amtierende Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt (GdS) als auch der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ (DPV/DPVKOM) und der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra (VBOB), kandidieren nicht erneut. Ebenso tritt der stellvertretende Bundesvorsitzende Volker Stich (BBW) nicht noch einmal an.

Ins Rennen um das Amt des dbb Bundesvorsitzenden gehen der Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft, Ulrich Silberbach, und der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter. Als Fachvorstand Tarifpolitik kandidiert der Bundesvorsitzende der DPVKOM, Volker Geyer. Um das Amt des Fachvorstandes Beamtenpolitk bewerben sich der Bundesvorsitzende des vbba – Gewerkschaft Arbeit und Soziales, Waldemar Dombrowski, und der Landesvorsitzende des NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion, Friedhelm Schäfer.

Zur Wiederwahl stellen sich die amtierenden stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden Thomas Eigenthaler (Bundesvorsitzender DSTG), Astrid Hollmann (VRFF), Kirsten Lühmann (DPolG) sowie Claus Weselsky (Bundesvorsitzender GDL). Neu für das Amt eines stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden kandidieren Udo Beckmann (Bundesvorsitzender VBE), Jürgen Böhm (Bundesvorsitzender VDR) und Maik Wagner (Bundesvorsitzender GdS). Letztlich entscheidet sich aber erst auf dem Gewerkschaftstag, wer konkret antritt, denn weitere Kandidaturen sind bis zum Beginn der Wahlgänge am 20. November 2017 möglich.

„Auf dem Gewerkschaftstag werden nicht nur personelle Entscheidungen getroffen, sondern auch politische Weichen gestellt. So nehmen die Delegierten im Rahmen der Arbeitstagung die Verantwortung wahr, über die Anträge an den Gewerkschaftstag zu entscheiden. Unter den bisher eingegangenen Anträgen befinden sich spannende Leitanträge, die das breite Spektrum des gewerkschaftspolitischen Engagements im dbb spiegeln und seine Arbeit in den kommenden fünf Jahren prägen werden“, macht der Vorsitzende des VRB Matthias Stolp deutlich.

So hat die „Berliner Erklärung“ die politische Stärkung des öffentlichen Dienstes und des Berufsbeamtentums als Garanten für eine alleine an Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Verlässlichkeit orientierte öffentliche Verwaltung zum Ziel. Sie stellt sich gegen eine Politik der Privatisierung öffentlicher Leistungen und fokussiert einen starken, vorsorgenden Staat als wesentliche Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft.

Das Papier „Kernaussage zu einem modernen Berufsbeamtentum“ fordert strategische Ansätze für eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Beamtenpolitik. Dazu gelte es, vorhandene Unschärfen zu analysieren und neben dem Bekenntnis zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums offen für Modernisierung zu sein.

Im Leitantrag „Positionen zum Dienstrecht“ spricht sich der Bundesvorstand für einen einheitlichen, ungeteilten Beamtenstatus aus. Eine Relativierung durch Aufspaltung in Dienstverhältnisse mit unterschiedlichen Gestaltungsrechten je nach übertragener Aufgabe lehnt er prinzipiell ab und postuliert das Streikverbot als tragende Säule und Legitimationsgrundlage des Berufsbeamtentums, das nicht zur Disposition steht. Das Laufbahnrecht müsse durchlässig gestaltet sein und dazu Wege eröffnen, losgelöst von der Eingangsqualifikation auf berechenbare Weise berufliches Fortkommen zu ermöglichen. Bei der Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte wachse der Wettbewerb des öffentlichen Dienstes mit der Privatwirtschaft. Hier müsse der öffentliche Dienst in Zukunft noch stärker mit konkurrenzfähigen Einkommens- und Arbeitsbedingungen überzeugen.

Zu den mehr als 700 Anträgen an den Gewerkschaftstag, über die die Delegierten zu befinden haben, zählen auch die Anträge des VRB.

„Der VRB spricht sich in einem Antrag dafür aus, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vermehrt auch in anderen Bereichen als bisher im Bundesdienst einzusetzen. Insbesondere die Personalverstärkung durch abgeordnete Kolleginnen und Kollegen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch die bereits wahrgenommenen Rechtspflegertätigkeiten in anderen Bundesressorts haben entsprechende Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt“, erläutert die VRB-Vorsitzende Diana Böttger. Sie führt weiter aus, dass sich der VRB in diesem Zusammenhang, aber auch im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung in der Bundesjustiz mit einem weiteren Antrag für die Einstellung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern speziell für den Bundesdienst, die zur Absolvierung des Studiums in Kooperation mit den Ländern erfolgen soll, stark macht. „Insbesondere die eigene Nachwuchsförderung muss aus unserer Sicht stärker in den Fokus der Demografiestrategie des Bundesjustizdienstes gerückt werden“, betont Böttger.

Darüber hinaus fordert der VRB mit einem Antrag weiterhin die Angleichung der Wochenarbeitszeit von Beamten und Tarifbeschäftigten, da die unterschiedlichen Regelungen von den Kolleginnen und Kollegen noch immer als eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung kritisiert werden. „Dieses Thema muss auch in der nächsten Wahlperiode vom dbb engagiert weiterverfolgt werden“, so Matthias Stolp.

Schließlich setzt sich der VRB aufgrund zahlreicher Gespräche mit den Mitgliedern in weiteren Anträgen zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie dafür ein, die Regelungen der Urlaubsansparung zur Kindesbetreuung zu erweitern, in einem festzulegenden Rahmen die Inanspruchnahme halber Erholungsurlaubstage zu ermöglichen sowie die Gewährung von Sonderurlaub bei ärztlich bescheinigter Erkrankung eines Kindes einkommensunabhängig zu gestalten und die Altersgrenze für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres anzuheben.

„Der Gewerkschaftstag möge beschließen…“ ist allen Anträgen vorangestellt. Die stimmberechtigten Delegierten werden am 20. November 2017 über die Anträge abstimmen und den dbb mit ihren Voten auf Zukunftskurs bringen.

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