Zum einen gelte es, die Beurteilungskriterien geschlechtsneutral auszuformulieren, indem stereotype Auslegungsspielräume bereits von vornherein eingeengt würden. Zum anderen müssten Beurteilungsverfahren durch statistische Erhebung der Beurteilungsnoten nach Geschlecht und Beschäftigungsart aufgeschlüsselt und transparent gemacht werden. Darüber hinaus spiele der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle für das Ergebnis einer Beurteilung. „Lebensabschnitte, in denen Menschen aus familiären Gründen weniger Zeit im Büro verbringen, wie etwa Eltern-, Pflege- oder Teilzeitphasen, dürfen sich nicht negativ auf die Leistungsbeurteilung auswirken. Hier müssen wir die Beurteilungszeiträume lebensphasenorientiert fortentwickeln. Die Verankerung eines Anspruchs auf Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs im Wege der fiktiven Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung während einer solchen Familienphase muss standardisiert werden“, so Dauderstädt.
Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer stellte zudem heraus, dass Teilzeit- und Unterbrechungsphasen im Beruf die Hauptursachen für das Entstehen geschlechterbedingter Lohnunterschiede seien. „Das gilt für die Wirtschaft ebenso wie für den öffentlichen Dienst. Damit wirken die indirekten Diskriminierungen bei der dienstlichen Beurteilung im öffentlichen Dienst wie ein Verstärker für geschlechterbedingte Verdienstunterschiede. Die langfristige Folge sind Lücken in der Altersversorgung. Das muss die Politik endlich als real anerkennen und mit einem gezielten Monitoring gegensteuern.“ Regelmäßige statistische Erhebungen der tatsächlichen und der bereinigten Verdienstlücke in den unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung fänden derzeit jedoch nicht statt, konstatierte Wildfeuer. „Wenn wir heute über den Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst von rund acht Prozent sprechen, dann argumentieren wir mit Zahlen aus dem Jahr 2009. So lange ist es her, dass wir gemeinsam mit dem Bundesfrauenministerium und dem Statistischen Bundesamt die Statistik zu den Verdienstunterschieden im öffentlichen Dienst erstellt und lanciert haben. Im Raum steht seither die Zusage, eine Evaluation der Gründe für die schwer zu erklärende Lohnlücke im öffentlichen Dienst vorzulegen. Es wird Zeit, dieses Versprechen einzulösen.“
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