BDR Sommerfest 2017: Bedeutung des Rechtsstaats im Focus

BDR Sommerfest 2017
Foto: BDR
Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Peter Küspert.
Zum vierten Mal lud der Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) am 22. Juni 2017 zum Sommerfest im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin ein. Bundestagsabgeordnete, Vertreter der Bundes- und Landesjustiz sowie rechtspolitischer Verbände und Gäste aus Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft nahmen teil und suchten den direkten Dialog mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern aus allen Mitgliedsverbänden des BDR. Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Peter Küspert hielt einen Kurzvortrag über das Rechtsstaatsprinzip als Garant für Rechtssicherheit und Vertrauensschutz. Mit deutlichen Worten erläuterte er die Bedeutung des Rechtsstaats für eine Demokratie und mahnte deren Schutz an.

Der BDR-Bundesvorsitzende Mario Blödtner, zeigte sich in seiner Begrüßung besorgt über die aktuellen rechtspolitischen und rechtstaatlichen Entwicklungen in der Welt. „Wir leben in einer spannenden, aber auch durchaus beängstigenden Zeit. In der Türkei ist eine Entwicklung im Gang, die wir uns für Deutschland nicht vorstellen wollen. In Nordamerika geht ein Präsident zu Werke, wie man es zuvor kaum für möglich gehalten hätte. In Europa wird an den Grundfesten der gemeinsamen Union gerüttelt, was viele Populisten freut, die wirklichen Europäer aber tief erschüttert“, so Blödtner.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten in allen ihren Aufgabenbereichen einen unverzichtbaren Beitrag für die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährung der freiheitlichen Grundordnung. Blödtner appellierte an die Kolleginnen und Kollegen, als Vertreter der Justiz zu zeigen, was es bedeutet in einem Rechtsstaat zu leben.

Mit einer neuen Vortragsreihe möchte der BDR auf den Sommerfesten künftig die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland durch namenhafte Persönlichkeiten würdigen. Den Anfang machte in diesem Jahr der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Peter Küspert mit einem Vortrag über das Rechtsstaatsprinzip.

Anknüpfend an die mitunter beängstigenden jüngeren Entwicklungen in der Türkei, den USA oder aber auch Polen und Ungarn, die zum Teil bereits zu einer erheblichen Erosion des Rechtsstaates in den genannten Ländern geführt haben oder dies doch zumindest befürchten lassen, hob Küspert die Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaats für die Gesellschaft hervor und wies darauf hin, dass Deutschland trotz aller berechtigter Kritik an dem einen oder anderen Detail ein besonders gutes Beispiel für gelungene Rechtsstaatlichkeit sei. Zudem machte er deutlich, wie wichtig insbesondere die personelle und sachliche Ausstattung der Justiz für einen funktionierenden Rechtsstaat ist.

Im Anschluss an den Vortrag bot sich für alle Gäste Gelegenheit, aktuelle rechtsspezifische und fachpolitische Themen zu erörtern sowie außerhalb des sonstigen Protokolls ganz persönlich die Belange der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vorzustellen und zu diskutieren. Der VRB war vertreten durch den Vorsitzenden Matthias Stolp, den Beauftragten des Vorstands Kai-Uwe-Menge und den Kollegen Dieter Schulz.

Ein großer Dank und höchste Anerkennung für die gelungene Veranstaltung gebührt auch in diesem Jahr dem Organisationsteam des BDR-Landesverbandes Berlin, das aufgrund der Wetterlage improvisieren musste und das Fest vom Garten in das Gebäude des OVG verlegte. Angesichts der Hitze der letzten Tage kam aber auch hier ein echtes „Sommer-Feeling“ auf. So konnten die Gäste einen entspannten Abend mit kulinarischen Spezialitäten, Musik und guten Gesprächen in lockerer Atmosphäre genießen.

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