Empfindliche Gefängnisstrafen bei illegalen Autorennen
„Die Auswirkungen von Illegalen Straßenrennen sind katastrophal - auch für völlig Unbeteiligte“, so Bundesminister Heiko Maas. „Ich begrüße es daher ganz ausdrücklich, dass sich die Justizministerkonferenz sich dieses wichtigen Themas angenommen hat. Angesichts der Entwicklung auf unseren Straßen halte ich es für vernünftig, wenn wir noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich reagieren und die Strafen deutlich erhöhen. Diese Raser-Events sind ein Hobby von Verrückten. Das ist russisches Roulette auf deutschen Straßen - nur, dass die Täter das Leben anderer aufs Spiel setzen. Wir müssen alles tun, um diesen Irrsinn zu stoppen und die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen. Das sind keine Bagatellen, wir brauchen deutlich härtere Straßen. Bloße Geldstrafen allein reichen nicht aus. Den Rasern sollten empfindliche Gefängnisstrafen drohen und ihr Fahrzeug sollte eingezogen werden können - und zwar nicht erst dann, wenn Unbeteiligte zu Schaden gekommen sind, sondern schon vorher.“
Unterstützung für die Musterfeststellungsklage
Von der JUMIKO ging, wie schon zuvor von der Verbraucherschutzministerkonferenz, eine deutliche Zustimmung und Unterstützung für die Musterfeststellungsklage aus.
Dazu erklärte Bundesminister Maas: „Ich bedanke mich für die Unterstützung der Justizministerkonferenz für die Musterfeststellungsklage. Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen.Wir denken, dass eine Musterfeststellungsklage ein großer Fortschritt wäre. Ein Verband könnte dann gegen ein Unternehmen klagen, Richter würden zentrale Streitfragen klären. Kundinnen und Kunden, die vor dem gleichen Problem stehen, könnten sich in ein Register eintragen und so von der gerichtlichen Entscheidung profitieren. Das Urteil zur Musterklage wäre dann die Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zu jedem Einzelfall oder für Vergleiche. In der Praxis könnte man sich dann viele umfangreiche Prozesse sparen. Überlastung der Justiz durch Massenverfahren könnten vermieden werden. Die Musterfeststellungsklage hätte nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Unternehmen große Vorteile. Und: Kundinnen und Kunden könnten mit ihrer Registrierung die Verjährung der Ansprüche vermeiden. Unser Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch. Wenn die Union ihre Blockade aufgibt, könnten wir ihn jederzeit beschließen. Ansonsten wird das sicher auch Thema im Wahlkampf werden.“
Hintergrund ist der folgende Beschluss: Die Justizministerinnen und Justizminister sehen es als erforderlich an, die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch geeignete Institute kollektiven Rechtsschutzes zu verbessern und hierbei gleichermaßen die Interessen der Unternehmen sowie gesamtwirtschaftliche Belange zu wahren und vor allem eine Überlastung der Justiz durch Massenverfahren zu vermeiden.
Konsequente Bekämpfung der Hasskriminalität
Erstmalig wurde 2015 eine statistischen Erhebung zu rechtsextremistischen/ fremdenfeindlichen Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Auf dem von Minister Maas einberufenen Justizgipfel im März 2016 wurde beschlossen, die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt zu verbessern.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf der JUMIKO dafür ausgesprochen, dass bundesweit „Hasskriminalität“ mittels entwickelter Erhebungsbögen nach einheitlichen Kriterien erfasst werden. Sie bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob eine Zusammenführung der bei den jeweiligen Landesjustizverwaltungen erhobenen Daten vom Bundesamt für Justiz übernommen und den Landesjustizverwaltungen eine Erläuterung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens zur Verfügung gestellt werden kann.
Dazu Bundesminister Maas: „Die Entschlossenheit der Justizministerkonferenz ist ein unmissverständliches Signal. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, wird konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen. Denn die Aufgabe der Justiz ist klar: Keine Tat darf unbestraft bleiben. Und: Wir müssen die statistische Erfassung politisch motivierter Gewalt weiter verbessern. Hasskriminalität sichtbar zu machen, ist ein wichtiger Schritt, um sie möglichst wirksam zu bekämpfen. Wenn wir präzise wissen, in welchen Fällen die Täter ermittelt und wie sie bestraft werden, können wir Rassismus und Extremismus noch effektiver begegnen.“
Quelle: BMJV
Der VRB begrüßte insbesondere den Beschluss der Justizministerkonferenz zum respektvollen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz.
Die Justizministerinnen und Justizminister beobachten mit großer Besorgnis, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in ihrer täglichen Arbeit zunehmend Anfeindungen, Beleidigungen, unberechtigten Schadensersatzforderungen und ernstzunehmenden Bedrohungen bis zu körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind, die von Beteiligten ausgehen, die mit der Durchführung, dem Verlauf oder Ausgang staatlicher Gerichtsverfahren unzufrieden sind. Sie vereinbarten eine Fortsetzung des Informationsaustausches über Maßnahmen, die die Länder ergriffen haben, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit problematischen Beteiligten zu schützen und zu unterstützen.
„Leider drohen auch in der Gerichtspraxis immer mehr Konfliktsituationen zu eskalieren, die Übergänge von verbaler zu physischer Gewalt sind dabei fließend. Es ist ein richtiges Signal, dass sich die Ministerinnen und Minister dieses Themas annehmen und den Justizbediensteten zeigen, dass sie mit ihren Sorgen nicht alleine gelassen werden“, so der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp.
Weitere Infos zum Thema:
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de