Zwei Jahre Quote: Katarina Barley und Heiko Maas ziehen Bilanz

Frauenquote
Bild: BMJV
Am 26. Juni haben Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und Bundesjustizminister Heiko Maas gemeinsam eine Bilanz zur Wirkung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vorgelegt. Erstmals seit der Einführung im Jahr 2015 konnten alle Unternehmen, die unter die gesetzlichen Regelungen fallen, ausgewertet werden.

Der Frauenanteil an Führungspositionen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes ist seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2015 insgesamt leicht gestiegen. Die höchste Steigerung konnte in den Unternehmen erzielt werden, für die die feste Quote von 30 Prozent im Aufsichtsrat gilt. In den Vorständen der Privatwirtschaft und in den höheren Führungspositionen im Bundesdienst, vor allem in Teilzeit, tut sich nach wie vor zu wenig.

„Die Quote wirkt! Dort, wo es verbindliche Vorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils gibt, ist die Zahl der Frauen deutlich gestiegen. Endlich kommen die vielen gut qualifizierten Frauen in den Führungspositionen an und scheitern nicht mehr an der gläsernen Decke. Und nicht nur das. Die feste Quote strahlt in das gesamte Unternehmen hinein, denn die Unternehmen, die eine feste Quote für den Aufsichtsrat einhalten müssen, setzen sich ambitioniertere Zielgrößen als die übrigen Unternehmen. Sie engagieren sich auf allen Ebenen weitaus mehr für einen größeren Frauenanteil an Führungspositionen. Damit haben wir endlich den Kulturwandel in den Unternehmen erreicht“, erläuterte Bundesfrauenministerin Katarina Barley.

Sie, schränkte aber zugleich ein, dass sich auf Vorstandsebene kaum etwas bewegt hat. „Der Frauenanteil beträgt hier nur 6,1 Prozent. Weiterhin setzen sich nur wenige Unternehmen zum Ziel, überhaupt eine Frau für den Vorstand zu gewinnen. Ich sehe die Unternehmen in der Pflicht, für mehr Frauen in Führungspositionen zu sorgen. Die Zeiten, in denen Männer in den Führungsetagen die wichtigen Entscheidungen unter sich ausmachen, müssen ein für alle Mal der Vergangenheit angehören“, so die Ministerin weiter.

„Im öffentlichen Dienst ist der Anteil der Frauen an Führungspositionen zwar leicht gestiegen, aber auch hier kommen noch zu wenige Frauen in den obersten Führungsebenen an. Besonders Teilzeit ist nach wie vor ein Karrierekiller, wenn es um höhere Führungsposten geht. Hier müssen wir dringend ran und die Möglichkeiten, auch in Teilzeit eine Führungsposition auszuüben, verbessern", stellte Barley klar.

Bundesjustizminister Heiko Maas ergänzte: „Die gesetzliche Frauenquote war notwendig und längst überfällig. Und die neuen Zahlen zeigen: Die Frauenquote wirkt. Die Quote war ein wichtiger Schritt, um das Ende der patriarchalen Systeme in den Führungsebenen einzuläuten.

Mit der Quote sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist fest im Grundgesetz verankert, sie muss auch in den Unternehmen Wirklichkeit werden. Noch nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute. Ihr Potenzial ungenutzt zu lassen, wäre ein gravierender wirtschaftlicher Nachteil.

Allen Befürchtungen und Mahnungen zum Trotz: Das Gesetz zur Frauenquote wird von den Unternehmen akzeptiert und eingehalten. Die erste umfassende Auswertung ergibt insgesamt eine positive Tendenz. Die Zahl der weiblichen Aufsichtsräte ist deutlich gestiegen. Die Mehrzahl der Unternehmen hat sich fristgerecht verbindliche und vor allem auch erreichbare Zielgrößen für alle Ebenen gesetzt. Ein weiterer Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen ist absehbar. Mehr Frauen in Führungspositionen werden andere Frauen nachziehen. Das sind gute Zukunftsaussichten."

Die Bilanz zur Wirkung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen fällt in den jeweiligen Bereichen zusammengefasst wie folgt aus:

Privatwirtschaft
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 104 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten erstmals bis zum 30. September 2015 Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene unterhalb des Vorstands festlegen. Veröffentlicht wurden diese Zahlen in den Erklärungen zur Unternehmensführung der Unternehmen. Diese konnten für das Geschäftsjahr 2015 vollständig und für das Geschäftsjahr 2016 für die börsennotierten Unternehmen ausgewertet werden.

Öffentlicher Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich eine überwiegend positive Entwicklung erkennen. Der Bund hat sich mit Einführung der gesetzlichen Regelungen für die Privatwirtschaft selbst auch Quoten gegeben für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen. Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Quote von 30 Prozent für die Besetzung dieser Sitze. In den wesentlichen Gremien hat der Bund darauf hinzuwirken, dass eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern geschaffen oder erhalten wird.

Und auch hier steht fest: Die feste Quote wirkt. Über ein Drittel der Mitglieder von Aufsichtsgremien, die der Bund bestimmen kann, sind Frauen. In wesentlichen Gremien sind die Mitglieder, die der Bund bestimmen kann, mit 41,8 Prozent fast paritätisch besetzt.

Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen. Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst beträgt aktuell zwar 33 Prozent, aber je höher die Leitungsebene, desto weniger Frauen sind vertreten.

Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt jährlich im Auftrag des Bundesfrauenministeriums erstellt, gibt detailliert Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

Interaktives Datentool
In einem interaktiven Datentool werden die Daten der Unternehmen, die eine feste Quote für den Aufsichtsrat einhalten müssen sowie die Daten der obersten Bundesbehörden optisch aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Es ermöglicht allen Interessierten, einen Blick auf den Fortschritt in einzelnen Branchen, Regionen oder auf unterschiedliche Managementebenen im Bereich Frauen in Führungspositionen zu werfen und auch für den öffentlichen Dienst einzelne Ministerien und ihre Frauenanteile an Leitungsfunktionen genau unter die Lupe zu nehmen. Ein weiterer Ausbau des Datentools für alle vom Gesetz betroffenen Unternehmen ist geplant.

Quelle: BMFSFJ

Die Frauenbeauftragte des VRB Katja Maßenberg zeigte sich erfreut über die Wirkung der Frauenquote. „Die Quote ändert die Struktur- und Zahlenverhältnisse und stößt Veränderungen in den Führungsebenen an. Um den Anteil von Frauen kontinuierlich zu erhöhen ist die Ausgestaltung von Führungspositionen an weibliche Erwerbsbiografien anzupassen, im öffentlichen Dienst insbesondere durch neue Beurteilungs- und Beförderungsstrukturen. Zudem muss die Tatsache, dass Führungsaufgaben auch in Teilzeit erbracht werden können, stärker in den Mittelpunkt der Politik gestellt werden“, so Maßenberg. Dem Vorurteil, dass Teilzeitarbeit „nur Arbeit mit halber Kraft sei“, trat sie entschieden entgegen.

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