Zur sogenannten Bürgerversicherung heißt es in einer entsprechenden Resolution: „Ein Wahlrecht für Beamte, statt Fürsorge einen monatlichen 'Arbeitgeberzuschuss' zu verlangen, lehnt der dbb ebenso entschieden ab wie eine Zwangseinbeziehung von Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).“ Nur ein verlässlich ausgestaltetes Beihilfesystem ermögliche eine dauerhafte Erfüllung der lebenslangen Fürsorgepflicht der Dienstherren, heißt es in der Entschließung weiter. Dazu gehöre auch, dass nicht beliebig Optimierungen nach Lebensphasen zugunsten einzelner Sachverhalte ermöglicht werden. „Ein solches 'Wahlrecht' beinhaltet den Einstieg in den Ausstieg aus einem mehrgliedrigen Gesundheitssystem, beschränkt den Zugang zur Privaten Krankenversicherung (PKV) und führt unweigerlich zu Beitragssteigerungen für alle Beamten. Auf längere Sicht ist dies ebenso nachteilig für die GKV und alle dort gesicherten Personen sowie alle Dienstherren.“
Der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt wies vor dem Bundeshauptvorstand außerdem darauf hin, dass Einheitssysteme im Gesundheitswesen die Rationierung von Leistungen fördern, und den Zugang zu Spitzenmedizin einschränken. „Zudem würde die Bürgerversicherung zu hohen Arbeitsplatzverlusten führen und dem Gesundheitssystem den erheblichen Beitrag der PKV zur Finanzierung des medizinischen Fortschritts entziehen.“
Neben den Themen „Beamten- und Laufbahnrecht“, „Besoldung und Versorgung“, „Personalvertretungsrecht“ und „Arbeitsmarkt und Privatisierung“ beschäftigte sich der dbb-Bundeshauptvorstand auf seiner Sitzung in Bad Breisig auch mit verschiedenen Leitanträgen zur Finanz- und Steuerpolitik, zur Sozialpolitik sowie inneren Sicherheit und verabschiedete Entschließungen „für eine gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik“ und „für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Europa“. Darüber hinaus bereitete er den dbb Gewerkschaftstag im November 2017 vor.
Am Rande der Tagung fand auch eine Sitzung der sogenannten Zählgemeinschaften, der Mitgliedsgewerkschaften des dbb, die weniger als 10.000 Einzelmitglieder und somit der Satzung nach keinen eigenen Sitz im Bundesvorstand haben, statt. Der VRB gehört zusammen mit dem BDR, dem DGVB, dem DAAV und dem VBGR zu Zählgemeinschaft „Recht“. Zum neuen Sprecher dieser Zählgemeinschaft wurde der Bundesvorsitzende des BDR Mario Blödtner, zu dessen Stellvertreter der Vorsitzende des VRB Matthias Stolp gewählt.
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