Unter der Moderation von Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser, München, diskutierten Klaus-Christoph Clavée, Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Sandra Kothe, Bundesvorsitzende der dbb jugend, Rechtsanwalt Carsten Lexa LL.M., Präsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance Deutschland und Mario Blödtner.
Der Beruf des Rechtspflegers bietet ein anspruchsvolles und interessantes Aufgabenspektrum: Grundbuch- und Registersachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten, die Zwangsversteigerung von Grundstücken, der Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Insolvenzverfahren, die Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen – in einem großen Teil seines Aufgabenbereichs ist der Rechtspfleger bei seinen Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Außerdem ist der Rechtspfleger auch in wichtigen Bereichen der Justizverwaltung tätig, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Bezirksrevisor.
„Der Rechtspfleger ist oftmals der erste Kontakt der Bürgerinnen und Bürger mit dem Gericht“, stellte der BDR-Bundesvorsitzende, Mario Blödtner fest. Und trotzdem ist das Berufsbild in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Dies führt im Ergebnis auch zu Problemen bei der Nachwuchsgewinnung.
„Der öffentliche Dienst wird als Arbeitgeber von Jugendlichen oft nicht wahrgenommen. Es gibt eine unendliche Vielfalt von Berufsmöglichkeiten, für die aber zu wenig Werbung gemacht wird“, so die Bundesvorsitzende der dbb jugend, Sandra Kothe. Ein Beruf müsse aber bekannt und cool sein. Die Generation Y stehe für seine Multioptionalität – die Grenzen stünden offen, alles sei machbar. Deshalb wirke eine Festlegung auf ein sehr spezielles duales Studium wie das der Rechtspflege, trotz des auch in dieser Generation vorhandenen Sicherheitsbedürfnisses, auf den ersten Blick nicht attraktiv.
Aber was macht einen Beruf denn attraktiv? Die Bezahlung? Der Moderator Dr. Christian Strasser verwies auf die Wirtschaft, die sich aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten in dieser Hinsicht gegenüber dem öffentlichen Dienst leichter tue. Carsten Lexa, Präsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance Deutschland und damit Repräsentant eines globalen Netzwerks von Initiativen junger Unternehmer, bestätigte zwar, dass das Einkommen einen Beruf attraktiv mache, wichtiger sei jedoch sein Image. Der Beruf des Rechtspflegers müsse daher in der Öffentlichkeit positiver dargestellt werden.
Die Diskutanten waren sich einig, dass auch berufliche Entwicklungsperspektiven für ein positives Image unabdingbar sind. Verbesserte Fortbildungs- und Studienangebote (mit entsprechenden Freistellungsmöglichkeiten im Berufsalltag) könnten zu verbesserten Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten führen. Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandes¬gerichts Klaus-Christoph Clavée erläuterte, das es bereits jetzt möglich sei, ein Studium neben einer Teilzeitbeschäftigung zu absolvieren. „Das Problem im öffentlichen Dienst ist aber die Neigung zur Statik“, so Clavée und forderte mehr Kreativität und Mut Neues auszuprobieren. Er räumte aber gleichzeitig ein, dass sich die Finanzierung von diesbezüglichen Projekten immer wieder schwierig gestalte.
Neben den individuellen beruflichen Entwicklungsperspektiven sind die allgemeinen Arbeitsbedingungen für die Attraktivität eines Berufes ebenso wichtig. Flexible Arbeitszeiten und eine gute Infrastruktur am unmittelbaren Arbeitsplatz sind maßgebliche Kriterien. „Eine Regelarbeitszeit von bis zu 42 Stunden ist für die junge Generation und ihrem Verständnis von Work-Life-Balance frustrierend“, so Sandra Kothe. Daher müssten neue Arbeitszeitmodelle entwickelt werden. Mario Blödtner warb insbesondere mit Blick auf das Thema „E-Justice“ für eine verbesserte technische Ausstattung der Gerichte.
Im Resümee der Diskussion hielten die Teilnehmer fest, dass angesichts des demografischen Wandels in der Gesellschaft das Thema „Nachwuchsgewinnung“ von großer Bedeutung ist. Es geht darum, auf einem immer stärker umkämpften Arbeitsmarkt geeigneten Nachwuchs für den Beruf des Rechtspflegers zu gewinnen. Besoldung, Arbeitsbedingungen und Entwicklungsperspektiven sind dabei entschei¬dende Faktoren. „Es liegt an uns, Veränderungen anzugehen“, machte der BDR-Bundesvorsitzende Mario Blödtner mit Blick auf die künftige Verbandsarbeit deutlich.
Wie auch in den Jahren zuvor, bestand im Anschluss für alle Anwesenden die Möglichkeit, bei einem Stehempfang die Diskussion in kleinen Kreisen fortzuführen und sich über persönliche Erfahrungen mit diesem Thema auszutauschen. Das BDRhauptstadtFORUM 2017 setzte damit die Reihe gelungener Veranstaltungen fort.
Am 31. März und 1. April 2017 fand in Berlin die Frühjahrssitzung des BDR-Präsidiums statt. Das breite Themenspektrum der Tagesordnung, die vielfältige Kommissionsarbeit und die erste Resonanz auf die Initiative des BDR zur Neufassung des Rechtspflegergesetzes verdeutlichten die engagierte Verbandspolitik des BDR.
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de