Beihilfe für Attraktivität des öffentlichen Dienstes unverzichtbar

Zweites dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST
Foto: Marco Urban
Ein Blick ins Plenum des Zweiten dbb forums ÖFFENTLICHER DIENST
Das System von Besoldung, Versorgung und Beihilfe für Beamtinnen und Beamte bietet die Gewähr für die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundlagen und ist als Teil der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor allem für die Nachwuchsgewinnung unverzichtbar. Das hat der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Hans-Ulrich Benra beim Zweiten dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST am 4. Mai 2017 deutlich gemacht.

Die Veranstaltung in Berlin befasst sich mit dem Thema „Gesundheitsfürsorge der Beamten – Herausforderungen heute, Perspektiven morgen“. Für den dbb, so Benra weiter, lägen die Vorteile der Beihilfe klar auf der Hand: „Es handelt sich um ein leistungsfähiges, transparentes und insgesamt kostengünstiges Kostenerstattungsprinzip, das die Fürsorgepflicht der Dienstherren konkretisiert. Gemeinsam mit der ergänzenden privaten Krankenversicherung ergibt sich ein attraktives Gesamtpaket.“ Dass die Dienstherren durch das eigenständige Beihilfesystem ihre Fürsorgepflicht erfüllen, sei auch die Auffassung der Bundesregierung, sagte Benra. Das Bundesverfassungsgericht habe 2015 in zwei Grundlagenentscheidungen gleichfalls die Wechselwirkungen von Besoldung, Versorgung und Beihilfe durch ein mehrstufiges Prüfschema nachvollziehbar konkretisiert.

Versuche, die Beihilfe in Kombination mit der privaten Krankenversicherung auszuhöhlen und langfristig abzuschaffen, erteile der dbb eine klare Absage, machte Benra deutlich. „Übersehen beziehungsweise ignoriert wird, dass damit der gesamte Beamtenstatus und das Gesundheitssystem insgesamt auf eine harte Probe gestellt werden“, sagte der dbb Vize mit Blick auf Forderungen nach einer flächendeckenden Zwangsversicherung in Form einer „Bürgerversicherung“, wie sie zuletzt etwa in einer Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und in einem Positionspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung erhoben worden waren. „Der Angriff gilt damit allen beamtenrechtlichen Sondersicherungssystemen.“ Zudem sei nach aller Expertise zu erwarten, dass die mit der so genannten Bürgerversicherung verknüpften Versprechungen – insbesondere gleiche medizinische Versorgung für alle und geringere Beitragssätze – in der Praxis nicht einzuhalten seien. „Folglich ist insgesamt weder eine finanzielle Entlastung für das Gesundheitssystem zu erwarten, noch eine Verbesserung für Beamte – und auch nicht für gesetzlich versicherte Patienten und Beitragszahler“, zeigte sich der dbb Vize überzeugt. „Die Leistungsfähigkeit kann nur durch das etablierte, duale System gesichert werden.“ Bestehende Probleme (wie Schnittstellen zwischen GKV und PKV, Beitragsentwicklung der PKV angesichts der aktuellen Zinssituation oder die Wiederherstellung der Beitragsparität in der PKV zwischen Beitragszahlern und Arbeitgebern) sowie Zukunftsaufgaben (wie die schnellere flächendeckende Beihilfebearbeitung) „müssen auch jeweils in den Systemen gelöst werden“, forderte Benra.

Gegen eine „Zwangseingemeindung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung“ hat sich auch der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt ausgesprochen – „das wäre eine deutlich teurere Lösung“, sagte er der Zeitschrift „PKV Publik“ (Ausgabe Mai 2017).

Er bezeichnete die prognostizierten Milliarden-Einsparungen, wenn man die Beamten ins System der Gesetzlichen Krankenversicherung einbinden würde, als „Unfug“. „In diesem Fall wäre aufgrund der verfassungsrechtlich zwingenden Alimentationsverpflichtung, die der Dienstherr gegenüber seinen Beamten hat, eine Kompensation nötig“ – die Besoldung müsste aufgrund der paritätischen Beitragsfinanzierung drastisch erhöht werden, zugleich wären entsprechende Arbeitgeberanteile fällig. „Die Zwangseingemeindung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung wäre die deutlich teurere Lösung. Sie kostet Milliarden für den Steuerzahler und den Staat“, erklärte Dauderstädt. Zudem gebe es „überhaupt nicht die Notwendigkeit für eine solche Radikalreform. Das deutsche Gesundheitssystem ist vorbildlich in der Welt. Viele andere Staaten beneiden uns darum. Und es funktioniert auch deshalb so gut, weil es Wettbewerb und nicht nur eine Einheitsversicherung gibt“, so der dbb Bundesvorsitzende. Durch die Beihilfe ergäben sich auch klare finanzielle Vorteile für den Dienstherrn und damit die öffentlichen Haushalte: „Er muss nur dann Beihilfe zahlen, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt. Ein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung müsste dagegen Monat für Monat gezahlt werden, egal, ob in dieser Zeit überhaupt medizinische Leistungen angefallen sind oder nicht.“

Die Beihilfe gehöre nicht nur zum Kern des Berufsbeamtentums, unterstrich Dauderstädt, „sie ist auch ein Teil der Attraktivität dieses Berufes. Denn bei der Besoldung, also dem Gehalt der Beamten, kann der Staat als Arbeitgeber oft mit der Privatwirtschaft nicht mithalten. Der Staat muss auf dem Arbeitsmarkt andere Anreize anbieten – und dazu gehören insbesondere die sozialen Sicherungssysteme der Beamten. Wenn wir diese Vorteile nicht mehr hätten, wären wir noch schlechter dran, als wir es jetzt schon im Wettbewerb um gute Leute sind. Wir würden die Attraktivität des Beamtenberufes massiv beeinträchtigen und damit auch die Funktionsfähigkeit des Staates verschlechtern“, gab Dauderstädt zu bedenken und kündigte an, dass sich der dbb gegen alle Versuche, die Beamtenbeihilfe abzuschaffen, wehren werde, „auch juristisch“.

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