Das Bundeskabinett hatte zuvor die von ihnen gemeinsam vorgelegte „Erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beobachtung der Wirkungen des am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) nach. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Unternehmen und den Öffentlichen Dienst und schafft damit Transparenz.
Im Bereich der Privatwirtschaft konnten im ersten Jahr 362 börsennotierte Unternehmen in die Auswertung einbezogen werden. Das Ergebnis: Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Rund 70 Prozent der betrachteten Unternehmen haben sich Zielgrößen gesetzt.
„Die Quote wirkt. Wir haben mehr Frauen in Führungspositionen. Wir hatten in den letzten Jahrzehnten Stillstand: Kaum Frauen in Führungsposition, wenig in den großen Unternehmen, wo viele Frauen arbeiten. Nun sehen wir an den Zahlen des Berichts: Es tut sich was, es hat sich etwas bewegt. Das beobachten wir bei den Unternehmen, die sich an die feste Quote halten müssen: Viele haben die Quote bereits erfüllt. Die anderen werden nachziehen“, erläuterte Manuela Schwesig. In den Unternehmen und in der Gesellschaft habe es einen Kulturwandel gegeben, betonte die Ministerin. Allerdings bewege sich auf der Vorstandsebene der Unternehmen noch zu wenig. Dort seien Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. „Hier müssen wir auch über Nachbesserungen am Gesetz nachdenken“, so die Ministerin.
Heiko Maas bestätigte in seinen Ausführungen: „Die gesetzliche Frauenquote war notwendig und längst überfällig. Und die jetzt vorgelegten Zahlen zeigen: Die Frauenquote wirkt. Das Ende der patriarchalen Systeme in den Führungsebenen ist eingeläutet. Mit der Quote sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist fest im Grundgesetz verankert, sie muss auch in den Unternehmen zur Wirklichkeit werden. Noch nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute. Ihr Potenzial ungenutzt zu lassen, wäre ein gravierender wirtschaftlicher Nachteil“. Allen Befürchtungen und Mahnungen zum Trotz werde das Gesetz zur Frauenquote von den Unternehmen akzeptiert und eingehalten. Die Unternehmensberichte zeigten eine insgesamt positive Tendenz. Der überwiegende Teil der von der Auswertung erfassten Unternehmen habe sich verbindliche und vor allem auch erreichbare Zielgrößen für alle Ebenen gesetzt. „Ein weiterer Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen ist absehbar“, so der Bundesjustizminister weiter.
Auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Er hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Dabei verpflichtet das Gesetz zusätzlich, zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.
Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, gibt Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Auch hier geht der Bund bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch bleibt auch im öffentlichen Dienst noch einiges zu tun, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen zu erreichen.
Die Frauenbeauftragte des VRB, Katja Maßenberg zeigte sich erfreut über die Wirkung der Frauenquote. „Die Quote ändert die Struktur- und Zahlenverhältnisse und stößt Veränderungen in den Führungsebenen an. Um den Anteil von Frauen kontinuierlich zu erhöhen ist die Ausgestaltung von Führungspositionen an weibliche Erwerbsbiografien anzupassen. Auch Führungsaufgaben können in Teilzeit erbracht werden“, so Maßenberg. Dem Vorurteil, dass Teilzeitarbeit „nur Arbeit mit halber Kraft sei“, trat sie entschieden entgegen.
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