Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder

Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder
Foto: Jan Brenner
Einigung in der Einkommensrunde 2017 für die Beschäftigten der Länder: dbb-Verhandlungsführer Willi Russ erläutert mit TdL-Chef Peter-Jürgen Schneider und ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske das Ergenis den Medien (v.l.n.r.).
Der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst ist beendet. Am Abend des 17. Februar 2017 wurde für die Beschäftigten der Bundesländer (ohne Hessen) ein Tarifergebnis erzielt, das deutliche Reallohnerhöhungen und strukturelle Verbesserungen beinhaltet. „Wir haben heute zwischen den materiellen und den schwierigen strukturellen Fragen eine gute Balance und damit tragfähige Lösungen gefunden“, erklärte der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ nach dem erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen in Potsdam.

Durch die linearen Erhöhungen von 2,0 Prozent (ab 1.1.2017) und 2,35 Prozent (ab 1.1.2018), den Mindestbetrag von 75 Euro und die Ausweitung der Erfahrungsstufe 6 auf alle Entgeltgruppen hätten die Gewerkschaften bei der Bezahlung nachhaltige Verbesserungen erreicht. „Alle drei Punkte sind enorm wichtig für die Fachkräftegewinnung und die Konkurrenzfähigkeit des Landesdienstes auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem bedeutet dieser Abschluss ein willkommenes Plus im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen und eine Kaufkraftstärkung für die Binnenkonjunktur“, erklärte Russ.

Bei wichtigen strukturellen Themen, etwa den Entgeltordnungen, seien Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ebenfalls vorangekommen. Russ: „Mit der verbindlichen Prozessvereinbarung zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich haben wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Modernisierung des öffentlichen Dienstes getan. Wir werden in nächster Zeit darauf zu achten haben, dass die anstehenden Fragen zu Eingruppierung und Wertigkeit nicht auf die lange Bank geschoben werden.“

„Für den dbb“, so Willi Russ abschließend, „geht es jetzt um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen. Die ersten sechs Länder, von Bayern bis Mecklenburg-Vorpommern, haben schon angekündigt, die Tarifeinigung auch für Beamte- und Versorgungsempfänger zu übernehmen. Das ist gut und richtig, aber erst wenn alle Länder den heutigen Abschluss übertragen haben, ist die Einkommensrunde 2017 beendet.“

Der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp, gratulierte dem dbb zum Verhandlungserfolg: „Mit dem Tarifergebnis ist es dem dbb gelungen, die Teilhabe der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern an der guten wirtschaftlichen Lage zu sichern und damit eine spürbare Anerkennung und Wertschätzung der geleisteten Arbeit zu erreichen.“ Mit Blick auf den Bereich der Justiz ergänzte der VRB-Vorsitzende, dass die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung der freiheitlichen Grundordnung nur mit einer entsprechenden finanziellen und personellen Ausstattung umgesetzt werden könne. „Alle Berufsgruppen in der Justiz leisten in ihren Aufgabenbereichen dazu einen ganz wesentlichen Beitrag und haben daher reale Einkommenszuwächse verdient!“, so Stolp.

Die Egrebnisse (dbb.de)

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