Beschäftigte in der Justiz angemessen an Digitalisierung beteiligen

Beschäftigte in der Justiz angemessen an Digitalisierung beteiligen
Foto: Jörg Klemme, Hamburg / pixelio.de
Die Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen müssen angemessen an allen Prozessen im Zusammenhang mit der Digitalisierung beteiligt werden. Das hat der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Hans-Ulrich Benra am 17. November 2016 auf dem Nationalen IT-Gipfel in Saarbrücken deutlich gemacht. Der VRB unterstützt die Forderungen des dbb insbesondere für den Bereich der Justiz.

„Nur, wenn die Mitarbeiter mitgestalten können und dafür auch entsprechend qualifiziert werden, sind die dringend notwendigen Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung zu erreichen“, so Benra. Zudem müssten die Beschäftigungsbedingungen an die neuen Erfordernisse angepasst und ein moderner Gesundheitsschutz nicht nur angestrebt, sondern gesichert werden. „Modernisierung 4.0 mit Beteiligung 1.0 – das kann nicht gelingen“, verdeutlichte der dbb Vize die Haltung des gewerkschaftlichen Dachverbandes. „Das lässt die notwendige Wertschätzung vermissen und fördert weder Akzeptanz noch Engagement der Beschäftigten für die Verwaltungsmodernisierung.“

Dem dbb, so Benra weiter, gehe es um die Akzeptanz von eGovernment bei Bürgern und Beschäftigten gleichermaßen. „Wer Systeme an den Menschen vorbei plant, ihre berechtigten Bedürfnisse nicht ernst nimmt, wird scheitern.“ Maßstab der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen solle nicht das technisch Machbare oder die größtmögliche Rationalisierung sein, „sondern der konkrete Nutzen für die Nutzer – oder anders gesagt: für die Menschen vor und hinter den Bildschirmen“.

Der 10. Nationale IT-Gipfel in Saarbrücken (16./17. November) stand unter dem Motto „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“. Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wollten dazu Projekte anstoßen. Auf einem Panel ging es um das Thema „Digitale Verwaltung: Vernetzt und innovativ“. Schwerpunktthemen im Programm waren auch „Innovativer Staat / Sicherheit, Schutz und Vertrauen“ sowie „Digitale Arbeitswelt“.

Der VRB unterstützt die Forderungen des dbb insbesondere für den Bereich der Justiz. Diese hat als Dritte Gewalt im Staat eine besondere verfassungsrechtliche und gesellschaftspolitische Rolle. Vor diesem Hintergrund ist eine sorgsame und mit Augenmaß geplante Umsetzung aller Vorhaben zur Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs unabdingbar.

„Die Justiz steht damit vor einem grundlegenden Umbruch, der sich nachhaltig auf nahezu alle Arbeitsweisen und alle Berufsgruppen innerhalb der Justiz auswirken wird“, erläuterte der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp. Der Transformationsprozess brauche Akzeptanz. „Die Beschäftigten sind diejenigen, die am unmittelbarsten mit den geplanten neuen Verfahren konfrontiert werden. Sie müssen auf dem Weg mitgenommen werden. Nur Transparenz kann Hemmnisse und Vorbehalte gegenüber neuen Technologien abbauen“, betonte Stolp.

Bei dem Vorhaben, die elektronische Kommunikation flächendeckend auch für gerichtliche Verfahren zu ermöglichen müsse berücksichtigt werden, dass die bisherigen Schritte zur Digitalisierung die Aufgabenverdichtung in den vergangenen Jahren nicht habe aufhalten können. „Wir fordern daher eine aufgabengerechte Personalausstattung, vor allem auch in der kritischen Umstellungsphase“, so Stolp weiter. Zudem führe die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zu veränderten Abläufen, zum Wegfall herkömmlicher und zur Entstehung neuer Aufgaben mit oft veränderten Qualifikationsanforderungen. Dem sei in der Fortbildungsplanung, Stellenbewertung und bei der Personalentwicklung frühzeitig Rechnung zu tragen.

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