Im Jahr 1995 verabschiedete die E.U.R. ein Modellstatut für den Europäischen Rechtspfleger, in dem die Einführung des Rechtspflegers/Greffiers in europäischen Ländern als eine Maßnahme zur Verbesserung der Effizienz der Gerichte vorgeschlagen wurde, um dem Bürger eine gerichtliche Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewährleisten. Dieses Statut empfahl die Einrichtung eines unabhängigen Entscheidungsorgans im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse, mit Aufgaben in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Zivil- und Strafsachen sowie in der Leitung und Verwaltung der Gerichte.
Im Jahr 2008 wurde der Vorschlag eines Europäischen Rechtspflegers in einem Grünbuch verankert. Dieses Grünbuch diente als Diskussionsgrundlage in Europa. In ihm wurde die Notwendigkeit aufgezeigt, einen Europäischen Rechtspfleger als Berufsbild neben dem Richter zu schaffen, der zur Entlastung der Gerichte insbesondere in den Bereichen des nationalen und europäischen Mahnverfahrens, der Zwangsvollstreckung, der Zwangsversteigerung, des Insolvenzverfahrens, des Handelsregisters und des Grundbuchs beiträgt. Diese Debatte fand mit den europäischen Institutionen, zahlreichen Justizministerien in Europa sowie mit Universitäten, Ausbildungseinrichtungen, Berufsorganisationen und Juristen statt.
Die E.U.R. sah nunmehr die Zeit gekommen, mit dem „Weißbuch für einen Rechtspfleger/Greffier für Europa“ eine zukunftsweisende Vision des Berufsbildes zu präsentieren, um besser auf Veränderungen, Aufgaben und Anforderungen in der Justiz zu reagieren. Es ist nunmehr vor allem Aufgabe des neugewählten, französischen Vorstands mit dem Präsidenten Vivien Whyte, dem Generalsekretär Franck Le Guern und dem Schatzmeister Philippe Gilabert, die Vision des Europäischen Rechtspflegers/Greffiers weiter voran zu bringen und die politischen Entscheidungsträger zu überzeugen.
Mehr zum Thema:
Weißbuch für einen Rechtspfleger/Greffier für Europa (www.rechtspfleger.org)
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de