Kabinett beschließt erweiterte Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Sitzungssaal
Foto: VRB
Das Bundeskabinett hat am 31. August 2016 den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung moderat zu lockern.

Das gewandelte Medienverständnis und der Umgang mit modernen Kommunikationsformen lassen ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Künftig erhalten Gerichte die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten.

Zugelassen werden können

Die Regelung soll neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch für die Arbeits-, die Verwaltungs-, die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit und in angepasster Form auch für das Bundesverfassungsgericht gelten.

Ferner enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. Vorgesehen sind Erweiterungen hinsichtlich der Beteiligung von Gebärdendolmetschern für hör- und sprachbehinderte Personen: Künftig sollen die Kosten für die Verdolmetschung des gesamten gerichtlichen Verfahren übernommen werden.

Zum Gesetzentwurf erläuterte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas: „Der Kabinettbeschluss ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Justiz. Was in Deutschland von den Obersten Gerichten an Recht gesprochen wird, wirkt sich auf unser gesellschaftliches Zusammenleben aus. Da kann es nur helfen, wenn das allen interessierten Menschen noch näher gebracht wird, indem sie sich, solche Urteilsverkündigungen ansehen können. Die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist von sehr hoher Qualität. Wenn sie einer breiteren Öffentlichkeit kommuniziert wird, kann das vielen Menschen unseren Rechtsstaat näher bringen. Klar ist: Die Rechte von allen Verfahrensbeteiligten müssen immer gewahrt bleiben. Und: Wir werden aus dem Gerichtssaal keine Showbühne machen. Deshalb werden die Gerichte auch selbst darüber entscheiden können, ob ihre Verhandlung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter übertragen werden sollte oder ob ein letztinstanzliches Urteil von so großer öffentlicher Bedeutung ist, dass es auch über die Medien verkündet werden sollte.“

(Quelle: BMJV)

Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (PDF)

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