Silberbach: Beschäftigte wollen Arbeitszeit-Souveränität

Arbeit 4.0
Eine deutliche Ausweitung der Arbeitszeit-Souveränität hat dbb Vize Ulrich Silberbach gefordert. „Der digitale Wandel der Arbeitswelt bietet die große Chance, flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten und ihre individuellen Lebenssituationen zu reagieren", sagte Silberbach beim Arbeitszeitdialog des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30. August 2016 in Berlin. „Diese Chance sollten Sozialpartner und Gesetzgeber in einem gemeinsamen Prozess, der allen Belangen und Erfordernissen angemessen Rechnung trägt, gemeinsam nutzen.“

Die Bedürfnisse der Beschäftigten an die Arbeitswelt hätten sich gewandelt, machte Silberbach deutlich. „Abhängig von der jeweiligen Lebenssituation besteht der Wunsch, die Arbeitszeit flexibel anzupassen, um sich insbesondere mehr Zeit für die Familie, für Weiterbildung oder für ein Ehrenamt nehmen zu können. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen eine selbstbestimmte Arbeitszeit-Souveränität derzeit nicht zu. Dies ist aber eine wichtige Voraussetzung, um den veränderten Ansprüchen an Arbeit gerecht zu werden, nicht zuletzt ist sie ein wesentliches Attraktivitätskriterium bei der Arbeitgebersuche.“ Bausteine könnten hier etwa die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts um neue Varianten, je nach sozialpolitischer Schwerpunktsetzung auch mit finanzieller Unterstützung, oder etwa Wahlarbeitszeit und zusätzliche Freistellungsmöglichkeiten sein.

Auch die Bestimmung des Arbeitsortes werde künftig eine größere Rolle spielen, sagte Silberbach. „Hier wird genau zu prüfen sein, ob der Beschäftigte durch die Tele- oder mobile Arbeit ent- oder belastet wird, auch die Auswirkungen für die Kollegen im ‚Normalbetrieb‘ sind zu bedenken.“ Besonderer Anstrengungen und Kreativität bedürfe es zudem bei denjenigen Berufs- und Beschäftigtengruppen, die ihre Arbeit zwingend unmittelbar am Menschen verrichten, insbesondere in Heil-, Pflege-, Erziehungs- und Sozialberufen. „Auch diesen Kollegen muss eine höhere Selbstbestimmung bei der Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort ermöglicht werden.“

„Für alle Freiräume, die durch den technologischen Fortschritt neu entstehen, sind gleichwohl Rahmenbedingungen notwendig, die die Beschäftigten schützen“, betonte der dbb Vize. So fehlten bislang effektive gesetzliche oder betriebliche Regelungen zum Umgang mit „ständiger Erreichbarkeit“. „Wir müssen sicherstellen, dass Flexibilität nicht zu einer Entgrenzung der Arbeit führt“, forderte Silberbach. Außerdem müssten „klassische Flexibilitäts-Fallstricke“ in Zukunft unbedingt vermieden werden: „Insbesondere Frauen dürfen aufgrund von Kindererziehung oder Angehörigenpflege und der damit verbundenen Teilzeitphase oder Erwerbspause nicht in die Altersarmutsfalle geraten“, mahnte der dbb Vize.

Der „Arbeitszeitdialog“ ist Teil des Dialogprozesses „Arbeit 4.0“ zur Zukunft der Arbeitsgesellschaft, den das BMAS bis Ende 2016 führt. Sozialpartner, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft diskutieren hier die Herausforderungen und Chancen der modernen Arbeitswelt.

Der VRB begleitet den Arbeitszeitdialog mit großem Interesse. „Aus unserer Sicht sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – beispielsweise bei der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen – oder die Anpassung der Arbeitszeit an besondere Lebenssituationen nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen von Vorteil, sondern sie verringern auch die Ausfallzeiten. Zudem tragen Regelungen zur individuellen Gestaltung der Arbeitszeit zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber bei und fördern somit die Nachwuchsgewinnung“, betonte der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp.

Internetseite des BMAS zu „Arbeit 4.0“ (www.arbeitenviernull.de)

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