Die Satzung des VRB war zuletzt im Jahr 1999 angepasst worden. Seit dem hat sich in der Vereinsarbeit und den Vereinsstrukturen einiges getan. Der Gesamtvorstand setzte daher im vorletzten Jahr eine Satzungskommission ein, die einen Vorschlag für eine Modernisierung der Satzung erarbeitete. Dieser umfasst schwerpunktmäßig die Stärkung der Position der Frauenbeauftragten und des Seniorenvertreters, die künftig beide stimmberechtigte Mitglieder des Gesamtvorstands sein sollen, sowie die Berücksichtigung steuerrechtlicher und datenschutzrechtlicher Aspekte, aber auch Anpassungen der Regelungen zu den Vereinsorganen und zur Liquidation des Vereins.
Der Gesamtvorstand verabschiedete in seiner aktuellen Sitzung nunmehr nach abschließenden Beratungen den Entwurf der Satzungsänderung. „Besonders hervorheben möchten wir, dass mit Blick auf die Umsetzung verbandspolitischer Kernforderungen des VRB nach einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf, Familie und ehrenamtlichem Engagement und nach mehr Frauen in Führungspositionen in der Satzung die Möglichkeit geschaffen werden soll, den Vorsitz nicht nur durch eine Person wahrzunehmen, sondern auch auf eine paritätisch besetzte Doppelspitze aufzuteilen“, betonte der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp.
Zudem sollen die Funktionen einer oder eines Beauftragten für den Vorstand und der Schriftleitung des VRB Aktuell in der Satzung verankert werden.
„Durch das Gesamtpaket der Maßnahmen möchten wir die Zukunft des VRB sichern. Es hat sich in zahlreichen Diskussionen herausgestellt, dass dies insbesondere nur möglich ist, wenn die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt werden können“, so Stolp weiter.
Der Entwurf der geänderten Satzung wird noch im Sommer 2016 in einer Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt. Anschließend können die turnusgemäßen Neuwahlen des Vorstands und der weiteren Ämter durchgeführt werden. Die dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten wurden durch den Gesamtvorstand ebenfalls auf den Weg gebracht.
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