„Diskriminierung findet auch im öffentlichen Dienst statt. Trotz guter Gleichstellungsgesetze werden vor allem Frauen noch immer seltener befördert als Männer. Wir wollen, dass Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber Initiative zeigen. Wir wollen, dass Personalverantwortliche bei Beurteilungsstatistiken genau hinsehen und sich aktiv für diskriminierungsfreies Fortkommen ihrer weiblichen Beschäftigten einsetzen – vom Krankenhaus bis zur Stadtverwaltung, von der Kita bis zur Feuerwehr, von der Polizei bis zur Steuerverwaltung“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am Rande der Sitzung des dbb Bundeshauptvorstandes.
Zweck einer dienstlichen Beurteilung im Beamtenbereich sei es, zwischen konkurrierenden Beschäftigten eine Auswahlentscheidung zu treffen – im Sinne der Bestenauslese nach Artikel 33 des Grundgesetzes. Die Gesetze seien hier eindeutig, betonte Helene Wildfeuer. Was nicht stimme, sei deren Umsetzung. „Fakt ist: Bestehende Geschlechterstereotype wirken sich auf die Ergebnisse der dienstlichen Beurteilung aus und zwar zu Ungunsten der weiblichen Beschäftigten. Gerade jene, die in Teilzeit tätig sind - und das sind überwiegend Frauen, erhalten schlechtere Beurteilungen und werden seltener für ein Beförderungsamt vorgeschlagen.“
Um zu einer diskriminierungsfreien Beförderungspraxis zu kommen, müsse man nicht nur die Beurteilungskriterien geschlechtergerecht ausgestalten, sondern vor allem die Führungskräfte in die Pflicht nehmen. „Man kann nicht nur mehr Frauen in Führungspositionen fordern, man muss sie auch gezielt fördern. Deshalb muss Gleichstellungsförderung entscheidendes Leistungskriterium für Aufgaben mit Personalverantwortung sein', so Helene Wildfeuer.
Die Frauenbeauftragte des VRB, Katja Maßenberg, unterstützt die Initiative der dbb bundesfrauenvertretung: „Die gendergerechte Ausgestaltung des Beurteilungssystems ist ein wesentlicher Schritt zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Neben Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung müsste auch die Geschlechtergerechtigkeit zum Beurteilungsfaktor werden, um erkennbare Benachteiligungen von Frauen zu verhindern. Denn leider geht es oftmals in Beurteilungen gar nicht um eine objektive Leistungsbewertung, sondern um eine Präsenzbewertung.“
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