Die 2006 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Föderalismusreform war ein erster großer Schritt zur Neuordnung der Beziehung zwischen Bund und Ländern, 2009 folgte der zweite. Damit wurde die Gesetzgebungskompetenz für wesentliche Teile des Beamtenrechts vom Bund auf die Länder übertragen. „Wir haben schon vor der Verabschiedung eindringlich vor den Konsequenzen gewarnt“, erinnerte Benra. „Der entstandene Wettbewerbsföderalismus hat den Kampf um die besten Köpfe zwischen den Dienstherren befeuert, obwohl die wirtschaftlicher Bedingungen höchst unterschiedlich sind. Die Folge: Finanzschwache Bundesländer geraten immer stärker ins Hintertreffen. Das darf nicht sein. Denn es geht hier um wesentliche Pfeiler der flächendeckenden Daseinsvorsorge wie etwa Bildung, Sicherheit und eine bürgernahe Verwaltung.“ Letztlich sei dies eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. „Staatliche Fürsorge darf qualitativ wie quantitativ keine Frage der Himmelsrichtung sein.“
Pro- und Contra-Positionen zum Thema der Veranstaltung machten zunächst der Bundesminister a. D. Franz Müntefering, einer der „Väter“ der Föderalismusreform, und Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsidentin des Saarlandes, in Impulsvorträgen und Streitgespräch deutlich. Im Anschluss stellte Paul Johannes Fietz, Leiter der Abteilung Öffentlicher Dienst im Bundesinnenministerium, die Dienstrechtsreform des Bundes vor und diskutierte mit dem Publikum. Am Nachmittag analysierten und debattierten Juristen, Praktiker und Betroffene in zwei Fachforen Kernthemen, die mit den Föderalismusreformen I und II verbunden sind: „Besoldung und Versorgung in Bund und Ländern: Zwischen Wettbewerb und Spardiktat“ und „Laufbahnrecht und Freizügigkeit: Eine Bilanz“.
Einen ausführlichen Bericht zum dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST in Wort und Bild finden Sie im „dbb magazin“ (Ausgabe Juni 2016).
Auch der VRB begleitet diese Entwicklung seit mehreren Jahren kritisch. Für den Berufsstand der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger setzt er sich daher als Mitglied des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR) bundesweit für die Einführung einer funktionsgerechten Status- und Besoldungsregelung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ein. Im Rahmen dieser anzustrebenden Regelung fordert der BDR aufgrund der Einheitlichkeit des Rechtspflegeramtes und der herausgehobenen Funktion des Rechtspflegers die Einführung einer Besoldungsstufe RP, nach der alle Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eingruppiert werden.
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