Russ: „Die neue Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte ist ein struktureller Meilenstein und eine mit 4,75 Prozent tatsächlich spürbare Einkommensverbesserung – das ist mehr als zwischenzeitlich möglich schien.“ Diese Einigung bedeute reale Einkommensverbesserungen, „die die Kolleginnen und Kollegen verdient haben und direkt im Geldbeutel spüren werden.“
Auch mit Blick auf die betriebliche Zusatzversorgung hätten die Gewerkschaften sich mit ihrem flexiblen Ansatz durchsetzen können. Russ: „Bei den Zusatzversorgungskassen, die nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten stecken, wird der Finanzierungsbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen erhöht – das ist nachhaltig, sachgerecht und fair.“
„Wir haben aber leider nicht alle unsere Forderungen durchsetzen können“, ergänzte der dbb-Verhandlungsführer: „Bei der unbefristeten Übernahme der Auszubildenden und bei der sachgrundlosen Befristung konnten wir die Arbeitgeber nicht von ihrem Irrweg abbringen. Bund und Kommunen schaden damit weiter der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor allem bei jungen Kolleginnen und Kollegen. Das wird sich angesichts der demographischen Krise noch rächen.“
Willi Russ erinnerte außerdem daran, dass die Einkommensrunde 2016 für den dbb erst dann abgeschlossen ist, wenn die Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen worden ist, „denn auch das ist sachgerecht, nachhaltig und fair.“
Die Eckpunkte der Einigung:
Der Vorsitzende des Vereins der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB), Matthias Stolp teilt die Ansicht der Verhandlungs- und Bundestarifkommission des dbb, dass es sich bei dem Gesamtergebnis um einen ausgewogenen Kompromiss handelt. „Bei einer solchen Vielzahl von schwierigen Sachthemen ist es dem dbb gelungen, die Teilhabe der Beschäftigten an der guten wirtschaftlichen Lage zu sichern und strukturell nachhaltige Verbesserungen durchzusetzen und damit eine spürbare Anerkennung und Wertschätzung der geleisteten Arbeit zu erreichen“, so Stolp.
Hintergrund:
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.
Bild Einkommenstabellen: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild dbb SPEZIAL zum Coronavirus: Christian Daum / pixelio.de