Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Verbesserungen für Bundesbeamte

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
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Bundesbeamte sollen Familie, Pflege und Beruf künftig besser vereinbaren können. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern hervor, zu dem der dbb bei einem Beteiligungsgespräch am 15. Februar 2016 in Berlin Stellung genommen hat. Die Bundesregierung will damit das für die Privatwirtschaft und Tarifbeschäftigte bereits seit 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf Bundesbeamte übertragen.

Neben der rechtlichen Gleichsetzung von Tarifbeschäftigten und Bundesbeamten begrüßte Benra den damit einhergehenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit: „Die Betroffenen erhalten während dieser Zeit Anspruch auf einen Vorschuss, um die während der Freistellung anfallenden Einkommensverluste zunächst auszugleichen“, so Benra.

Weitere Regelungen der Gesetzesnovelle betreffen unter anderem eine Konkretisierung der gesetzlichen Beihilferegelungen und den Nachvollzug von Konsequenzen, die sich aus höchstrichterlichen Urteilen oder aus EU-Recht ergeben. Der Entwurf soll im März vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Der Vorsitzende des VRB, Matthias Stolp, begrüßte den Gesetzentwurf: „Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Die neuen gesetzlichen Regelungen helfen dabei, die jeweilige Pflegesituation individueller zu berücksichtigen und verbessern die gesellschaftliche Akzeptanz der Pflegeleistungen durch Familienangehörige. Eine entsprechende Übertragung aller Regelungen auch auf Beamtinnen und Beamte des Bundes ist daher konsequent“.

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